Zitierungen von § 21 WpHG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 21 WpHG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WpHG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 8 WpHG Übermittlung und Herausgabe marktbezogener Daten; Verordnungsermächtigung (vom 03.01.2018)
... 1 G. v. 23. Juni 2017 (BGBl. I S. 1693) befindet sich dieser Absatz 3 jedoch formal im heutigen § 21 .  ...
§ 29 WpHG Zuständigkeit im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 (vom 21.07.2019)
... die §§ 2, 3, 6 bis 13, 17 Absatz 2, § 18 mit Ausnahme von Absatz 7 Satz 5 bis 8, § 21 mit Ausnahme von Absatz 1 Satz 3 bis 5 für die Ausübung der Aufsicht durch die ...
§ 53 WpHG Überwachung von Leerverkäufen; Verordnungsermächtigung (vom 28.03.2020)
... der Abschnitte 1 und 2 dieses Gesetzes, mit Ausnahme des § 18 Absatz 7 Satz 5 bis 8, des § 21 Absatz 1 Satz 3 und des § 22, entsprechend. (2) Die Bundesanstalt übt die ihr nach ...
§ 127 WpHG Erstmalige Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten (vom 03.01.2018)
... sofern nach dem 1. Januar 2002 und vor dem 1. April 2002 bereits eine Mitteilung gemäß § 21 Absatz 1 oder 1a in der Fassung dieses Gesetzes vom 24. März 1998 (BGBl. I S. 529) abgegeben worden ist. ... Informationen an diesen Emittenten gerichtet hat; der Inhalt der Mitteilung richtet sich nach § 21 Absatz 1 in der Fassung dieses Gesetzes vom 5. Januar 2007 (BGBl. I S. 10), auch in Verbindung mit einer ... Gesetzes vom 5. Januar 2007 (BGBl. I S. 10), auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 21 Absatz 2 . Wem am 20. Januar 2007 auf Grund einer Zurechnung nach § 22 Absatz 1 Satz 1 Nummer ... 2001 (BGBl. I S. 3822) zugerechnet werden konnten; der Inhalt der Mitteilung richtet sich nach § 21 Absatz 1 in der Fassung dieses Gesetzes vom 5. Januar 2007 (BGBl. I S. 10), auch in Verbindung mit einer ... Gesetzes vom 5. Januar 2007 (BGBl. I S. 10), auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 21 Absatz 2 . Wer am 20. Januar 2007 Finanzinstrumente im Sinne des § 25 in der Fassung dieses ... verbundenen Stimmrechtsanteil hält, muss das Erreichen oder Überschreiten der für § 21 in der Fassung dieses Gesetzes vom 21. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3089) geltenden Schwellen, die er ... mitteilen. Eine solche Mitteilung ist erst dann abzugeben, wenn erneut eine der für § 21 in der Fassung dieses Gesetzes vom 21. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3089) geltenden Schwellen ... (BGBl. I S. 529) gilt entsprechend. Eine Zusammenrechnung mit den Beteiligungen nach § 21 in der Fassung dieses Gesetzes vom 21. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3089), § 22 in der Fassung ... Gesetzes vom 20. November 2015 (BGBl. I S. 2029), am 26. November 2015 Stimmrechte im Sinne des § 21 in der Fassung dieses Gesetzes vom 20. November 2015 (BGBl. I S. 2029) hält und ... November 2015 (BGBl. I S. 2029) hält und ausschließlich auf Grund der Änderung des § 21 mit Wirkung zum 26. November 2015 an einem Emittenten, für den die Bundesrepublik Deutschland ... Emittenten, für den die Bundesrepublik Deutschland der Herkunftsstaat ist, eine der für § 21 in der Fassung dieses Gesetzes vom 20. November 2015 (BGBl. I S. 2029) geltenden Schwellen ... überschreitet oder unterschreitet, hat dies bis zum 15. Januar 2016 nach Maßgabe des § 21 in der Fassung dieses Gesetzes vom 20. November 2015 (BGBl. I S. 2029) mitzuteilen. Wer ... für den die Bundesrepublik Deutschland der Herkunftsstaat ist, eine der für die §§ 21 , 25 oder 25a, jeweils in der Fassung dieses Gesetzes vom 20. November 2015 (BGBl. I S. 2029), ... überschreitet oder unterschreitet, hat dies bis zum 23. Juli 2016 nach Maßgabe der §§ 21 , 25 und 25a, jeweils in der Fassung dieses Gesetzes vom 20. November 2015 (BGBl. I S. 2029), ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Finanzstabilitätsgesetz (FinStabG)
Artikel 1 G. v. 28.11.2012 BGBl. I S. 2369; zuletzt geändert durch Artikel 4 Abs. 9 G. v. 10.07.2020 BGBl. I S. 1633
§ 2 FinStabG Ausschuss für Finanzstabilität (vom 17.07.2020)
... damit nicht verbunden. (7) Die in § 9 Absatz 1 Satz 1 des Kreditwesengesetzes, in § 21 Absatz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes , in § 19 Absatz 1 des Wertpapierprospektgesetzes, in § 9 Absatz 1 des Wertpapiererwerbs- ...
§ 5 FinStabG Zusammenarbeit der Deutschen Bundesbank mit der Bundesanstalt (vom 21.07.2019)
... dieser Informationen. Die in § 9 Absatz 1 Satz 1 des Kreditwesengesetzes, in § 21 Absatz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes , in § 19 Absatz 1 des Wertpapierprospektgesetzes, in § 9 Absatz 1 des Wertpapiererwerbs- ...

Handelsgesetzbuch (HGB)
G. v. 10.05.1897 RGBl. S. 219; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 11.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 120
§ 8b HGB Unternehmensregister (vom 01.01.2024)
... Bundesanstalt gelten § 6 Absatz 3 Satz 1 und 3, Absatz 15 und 16, die §§ 13, 18 und 21 des Wertpapierhandelsgesetzes entsprechend. (4) Die Führung des Unternehmensregisters schließt die ...

Stabilisierungsfondsgesetz (StFG)
Artikel 1 G. v. 17.10.2008 BGBl. I S. 1982; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 406
§ 3b StFG Verschwiegenheitspflicht; Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und der Deutschen Bundesbank (vom 03.01.2018)
... 1 des Kreditwesengesetzes, in § 32 Satz 1 des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank, in § 21 des Wertpapierhandelsgesetzes und in § 5 Absatz 1 und 2 des Sanierungs- und ...

Wirtschaftsprüferordnung (WPO)
neugefasst durch B. v. 05.11.1975 BGBl. I S. 2803; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 17.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 12
§ 36a WPO Untersuchungsgrundsatz, Mitwirkungspflicht, Datenübermittlung (vom 22.06.2023)
... in § 66b Absatz 1 Satz 1 dieses Gesetzes, in § 9 Absatz 1 des Kreditwesengesetzes und in § 21 des Wertpapierhandelsgesetzes benannten Personen und Stellen. (5) Die Wirtschaftsprüferkammer darf ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

AIFM-Umsetzungsgesetz (AIFM-UmsG)
G. v. 04.07.2013 BGBl. I S. 1981
Artikel 8 AIFM-UmsG Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
... ausländische AIF-Verwaltungsgesellschaften" ersetzt. 4. In § 8 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 wird das Wort „Investmentgesellschaften" durch die Wörter ...

Ausführungsgesetz zur EU-Ratingverordnung
G. v. 14.06.2010 BGBl. I S. 786
Artikel 1 RatingVAG Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
... Abschnitte 1 und 2 dieses Gesetzes, mit Ausnahme des § 7 Absatz 4 Satz 5 bis 8, des § 8 Absatz 1 Satz 3 und der §§ 9 und 10, entsprechend. (2) Die Bundesanstalt ...

Berufsaufsichtsreformgesetz (BARefG)
G. v. 03.09.2007 BGBl. I S. 2178
Artikel 1 BARefG Änderung der Wirtschaftsprüferordnung
... und die Verschwiegenheitspflicht der in § 9 Abs. 1 des Kreditwesengesetzes und in § 8 des Wertpapierhandelsgesetzes sowie der in § 342c des Handelsgesetzbuchs benannten Personen ...

Erstes Finanzmarktnovellierungsgesetz (1. FiMaNoG)
G. v. 30.06.2016 BGBl. I S. 1514, 2017 I 559
Artikel 1 1. FiMaNoG Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
... 3 Marktmissbrauchsüberwachung". c) Die Angaben zu den §§ 12 bis 15b werden wie folgt gefasst: „§ 12 Anwendung der Verordnung (EU) Nr. ... Marktmanipulation" gestrichen. 22. § 20a wird aufgehoben. 23. Dem § 21 Absatz 3 wird folgender Satz angefügt: „Das Bundesministerium der Finanzen kann die ... geltenden Fassung" eingefügt. cc) In Satz 3 werden nach der Angabe „ §§ 21 , 22 und 25" ein Komma und die Wörter „jeweils in der bis zum 25. November 2015 ... für den die Bundesrepublik Deutschland der Herkunftsstaat ist, eine der für die §§ 21 , 25 oder 25a geltenden Schwellen ausschließlich auf Grund der Änderung des § 1 ... überschreitet oder unterschreitet, hat dies bis zum 23. Juli 2016 nach Maßgabe der §§ 21 , 25 und 25a mitzuteilen. Absatz 4e gilt entsprechend." 40. Folgender § 50 ...

EU-Leerverkaufs-Ausführungsgesetz
G. v. 06.11.2012 BGBl. I S. 2286
Artikel 1 EU-LeerVkAG Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
... Abschnitte 1 und 2 dieses Gesetzes, mit Ausnahme des § 7 Absatz 4 Satz 5 bis 8, des § 8 Absatz 1 Satz 3 und des § 9, entsprechend. (2) Die Bundesanstalt übt die ihr ...

Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz
G. v. 16.07.2007 BGBl. I S. 1330; zuletzt geändert durch Artikel 19a Nr. 4 G. v. 21.12.2007 BGBl. I S. 3089
Artikel 1 FRUG Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
... durch die Angabe „in den Absätzen 2, 2a und 4" ersetzt. 7. § 8 Abs. 1 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 wird das Wort „verwerten" ...

Gesetz zur begleitenden Ausführung der Verordnung (EU) 2020/1503 und der Umsetzung der Richtlinie EU 2020/1504 zur Regelung von Schwarmfinanzierungsdienstleistern (Schwarmfinanzierung-Begleitgesetz) und anderer europarechtlicher Finanzmarktvorschriften
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1568
Artikel 4 SchwFinBG Weitere Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
... die Wörter „und der Verordnung (EU) 2020/1503" eingefügt. 8. Nach § 21 Absatz 1 Satz 3 Nummer 6 wird folgende Nummer 7 eingefügt: „7. zuständige Behörden im ...

Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 07.07.2021 BGBl. I S. 2363, 2022 I S. 666
Artikel 31 BRAORefG Änderung der Wirtschaftsprüferordnung
... in § 66b Absatz 1 Satz 1 dieses Gesetzes, in § 9 Absatz 1 des Kreditwesengesetzes, in § 21 des Wertpapierhandelsgesetzes sowie in § 342c des Handelsgesetzbuchs benannten Personen und Stellen." 5. In ...

Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts
G. v. 06.12.2011 BGBl. I S. 2481
Artikel 3 VermAnlGEG Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
... „Unternehmen im Sinne des § 2a Absatz 1 Nummer 7" ersetzt. 4. In § 8 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 werden die Wörter „Anlageberatern oder Vermittlern von ...

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2010/78/EU vom 24. November 2010 im Hinblick auf die Errichtung des Europäischen Finanzaufsichtssystems
G. v. 04.12.2011 BGBl. I S. 2427
Artikel 2 EUFAAnpG Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
... nach den Vorschriften der Verwaltungsverfahrensgesetze der Länder." 4. § 8 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) Satz 3 wird wie folgt geändert: ...

Gesetz zur Verringerung der Abhängigkeit von Ratings
G. v. 10.12.2014 BGBl. I S. 2085
Artikel 1 RatingG Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
... die §§ 2, 2a, 4, 6 Absatz 2, § 7 mit Ausnahme von Absatz 4 Satz 5 bis 8, § 8 mit Ausnahme von Absatz 1 Satz 3 bis 5 für die Ausübung der Aufsicht durch die ...

Restrukturierungsgesetz
G. v. 09.12.2010 BGBl. I S. 1900
Artikel 4 RStruktG Änderung des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes
... Kreditwesengesetzes, in § 32 Satz 1 des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank, in § 8 des Wertpapierhandelsgesetzes, in § 84 Absatz 1 Satz 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes und ...

Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (TUG)
G. v. 05.01.2007 BGBl. I S. 10
Artikel 5 TUG Änderung des Handelsgesetzbuchs
... der Bundesanstalt gelten § 4 Abs. 3 Satz 1 und 3, Abs. 7, 9 und 10, § 7 und § 8 des Wertpapierhandelsgesetzes entsprechend." 2. Nach dem Achten Abschnitt des ...

Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG)
G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354
Artikel 5 ZuFinG Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
... zudem die Übermittlung in einem von ihr bestimmten Format verlangen." 3. In § 21 Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „sowie eines damit zusammenhängenden" durch die Wörter ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Anzeigenverordnung
V. v. 05.12.2016 BGBl. I S. 2796, 2017 I 793
Artikel 1 2. AnzVÄndV (vom 08.12.2016)
... folgt gefasst: „(3) Für die Berechnung des Anteils der Stimmrechte gelten § 21 Absatz 1 in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach Absatz 3, § 22 Absatz 1 und 2, § 22a ...

Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz (2. FiMaNoG)
G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1693; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2446
Artikel 3 2. FiMaNoG Weitere Änderungen des Wertpapierhandelsgesetzes (vom 22.07.2017)
... mit der Europäischen Kommission im Rahmen des Energiewirtschaftsgesetzes § 21 Verschwiegenheitspflicht § 22 Meldepflichten § 23 Anzeige von ... 26 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014" ersetzt. 19. Der bisherige § 8 wird § 21 und in Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 wird die Angabe „§ 2a Abs. 1 Nr. 7" durch die ... „§§ 2, 3, 6 bis 13, 17 Absatz 2, § 18 mit Ausnahme von Absatz 7 Satz 5 bis 8, § 21 " ersetzt. 29. Der bisherige Abschnitt 4 wird Abschnitt 5. 30. Der ... ersetzt. 33. Der bisherige Abschnitt 5 wird Abschnitt 6. 34. Der bisherige § 21 wird § 33 und wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt ... a) In Absatz 1 Satz 1 in dem Satzteil vor Nummer 1 wird die Angabe „ § 21 Abs. 1 und 1a" durch die Wörter „§ 33 Absatz 1 und 2" ersetzt. b) ... jeweils die Angabe „Nr. 6" durch die Angabe „Nummer 6" und die Angabe „ § 21 Abs. 1 und 1a" durch die Wörter „§ 33 Absatz 1 und 2" ersetzt. 36. ... ersetzt. 36. § 22a wird § 35 und in Absatz 3 Nummer 2 wird die Angabe „ §§ 21 und 22" durch die Angabe „§§ 33 und 34" ersetzt. 37. Der ... „(Market Maker)" gestrichen. bb) In Nummer 4 wird die Angabe „ § 21 Abs. 1" durch die Angabe „§ 33 Absatz 1" ersetzt. c) Der ... 38. Der bisherige § 24 wird § 37 und in Absatz 1 werden die Wörter „ § 21 Absatz 1 und 1a , § 25 Absatz 1 und § 25a Absatz 1" durch die Wörter „§ 33 Absatz 1 ... a) In Satz 1 in dem Satzteil vor Nummer 1 wird jeweils die Angabe „ § 21 " durch die Angabe „§ 33" und die Angabe „1a" durch die Angabe ... ersetzt. 40. § 25a wird § 39 und in Absatz 1 wird jeweils die Angabe „ § 21 " durch die Angabe „§ 33", die Angabe „1a" durch die Angabe ... und Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 werden die Wörter „ § 21 Abs. 1 Satz 1, Abs. 1a und § 25 Abs. 1 Satz 1 sowie § 25a Absatz 1 Satz 1" durch die Wörter ... 1 sowie § 39 Absatz 1 Satz 1" ersetzt. b) In Satz 2 wird die Angabe „ § 21 Abs. 1 Satz 1" durch die Wörter „§ 33 Absatz 1 Satz 1" und die Angabe ... 1 Satz 1" durch die Wörter „§ 33 Absatz 1 Satz 1" und die Angabe „ § 21 Absatz 3" durch die Angabe „§ 33 Absatz 5" ersetzt. 42. § 26a ... 40" ersetzt. 43. Der bisherige § 27 wird § 42 und die Wörter „ § 21 Absatz 1, 1a , § 25 Absatz 1 oder § 25a Absatz 1" werden durch die Wörter „§ 33 ... a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 1 wird die Angabe „ §§ 21 und 22" durch die Angabe „§§ 33 und 34" ersetzt. bb) In ... die Angabe „§ 22" durch die Angabe „§ 34" und die Angabe „ § 21 Abs. 1 oder 1a" durch die Wörter „§ 33 Absatz 1 oder 2" ersetzt.  ... „§ 33 Absatz 1 oder 2" ersetzt. bb) In Satz 4 wird die Angabe „ § 21 " durch die Angabe „§ 33" ersetzt. b) In Absatz 2 wird die Angabe ... 39" ersetzt. 46. Der bisherige § 29 wird § 45 und die Angabe „ § 21 Abs. 1" wird durch die Angabe „§ 33 Absatz 1" ersetzt. 47. § ... „§ 39" ersetzt. b) In Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „ § 21 Abs. 1 Satz 1, Abs. 1a , § 25 Abs. 1 Satz 1, § 26 Abs. 1 Satz 1 und 2 und § 26a" durch die Wörter ... 1 Satz 3 und des § 9" durch die Wörter „§ 18 Absatz 7 Satz 5 bis 8, des § 21 Absatz 1 Satz 3 und des & sect; 22" ersetzt. c) Absatz 4 wird wie folgt geändert: aa) ... sofern nach dem 1. Januar 2002 und vor dem 1. April 2002 bereits eine Mitteilung gemäß § 21 Absatz 1 oder 1a in der Fassung dieses Gesetzes vom 24. März 1998 (BGBl. I S. 529) abgegeben worden ist. ... Informationen an diesen Emittenten gerichtet hat; der Inhalt der Mitteilung richtet sich nach § 21 Absatz 1 in der Fassung dieses Gesetzes vom 5. Januar 2007 (BGBl. I S. 10), auch in Verbindung mit einer ... Gesetzes vom 5. Januar 2007 (BGBl. I S. 10), auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 21 Absatz 2 . Wem am 20. Januar 2007 auf Grund einer Zurechnung nach § 22 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 in der ... 2001 (BGBl. I S. 3822) zugerechnet werden konnten; der Inhalt der Mitteilung richtet sich nach § 21 Absatz 1 in der Fassung dieses Gesetzes vom 5. Januar 2007 (BGBl. I S. 10), auch in Verbindung mit einer ... Gesetzes vom 5. Januar 2007 (BGBl. I S. 10), auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 21 Absatz 2 . Wer am 20. Januar 2007 Finanzinstrumente im Sinne des § 25 in der Fassung dieses Gesetzes ... verbundenen Stimmrechtsanteil hält, muss das Erreichen oder Überschreiten der für § 21 in der Fassung dieses Gesetzes vom 21. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3089) geltenden Schwellen, die er ... nicht mitteilen. Eine solche Mitteilung ist erst dann abzugeben, wenn erneut eine der für § 21 in der Fassung dieses Gesetzes vom 21. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3089) geltenden Schwellen ... 1998 (BGBl. I S. 529) gilt entsprechend. Eine Zusammenrechnung mit den Beteiligungen nach § 21 in der Fassung dieses Gesetzes vom 21. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3089), § 22 in der Fassung ... Gesetzes vom 20. November 2015 (BGBl. I S. 2029), am 26. November 2015 Stimmrechte im Sinne des § 21 in der Fassung dieses Gesetzes vom 20. November 2015 (BGBl. I S. 2029) hält und ... November 2015 (BGBl. I S. 2029) hält und ausschließlich auf Grund der Änderung des § 21 mit Wirkung zum 26. November 2015 an einem Emittenten, für den die Bundesrepublik Deutschland ... Emittenten, für den die Bundesrepublik Deutschland der Herkunftsstaat ist, eine der für § 21 in der Fassung dieses Gesetzes vom 20. November 2015 (BGBl. I S. 2029) geltenden Schwellen ... überschreitet oder unterschreitet, hat dies bis zum 15. Januar 2016 nach Maßgabe des § 21 in der Fassung dieses Gesetzes vom 20. November 2015 (BGBl. I S. 2029) mitzuteilen. Wer am 26. ... für den die Bundesrepublik Deutschland der Herkunftsstaat ist, eine der für die §§ 21 , 25 oder 25a, jeweils in der Fassung dieses Gesetzes vom 20. November 2015 (BGBl. I S. 2029), ... überschreitet oder unterschreitet, hat dies bis zum 23. Juli 2016 nach Maßgabe der §§ 21 , 25 und 25a, jeweils in der Fassung dieses Gesetzes vom 20. November 2015 (BGBl. I S. 2029), ...


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