Zitierungen von § 9 SekG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 SekG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SekG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (SGB VI)
neugefasst durch B. v. 19.02.2002 BGBl. I S. 754, 1404, 3384; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 107
§ 166 SGB VI Beitragspflichtige Einnahmen sonstiger Versicherter (vom 01.01.2024)
... werden, 4b. bei sekundierten Personen das Arbeitsentgelt und die Leistungen nach § 9 des Sekundierungsgesetzes ; im Übrigen gilt Nummer 4 entsprechend, 4c. bei sonstigen im Ausland ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Artikel 148 11. ZustAnpV Änderung des Sekundierungsgesetzes
...  In § 3 Absatz 7 Satz 2 und § 9 Satz 2 des Sekundierungsgesetzes vom 27. Juni 2017 (BGBl. I S. 2070) wird jeweils das Wort „Innern" durch die ...

Gesetz zur Neufassung des Gesetzes zur Regelung von Sekundierungen im Rahmen von Einsätzen der zivilen Krisenprävention
G. v. 27.06.2017 BGBl. I S. 2070
Artikel 2 SekGEG Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
...  „4b. bei sekundierten Personen das Arbeitsentgelt und die Leistungen nach § 9 des Sekundierungsgesetzes ; im Übrigen gilt Nummer 4 entsprechend,". b) Die bisherige Nummer 4b wird ...


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