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Artikel 3 - Zweites Bürokratieentlastungsgesetz (2. BükrEG k.a.Abk.)

Artikel 3 Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung


Artikel 3 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2017 EGAO § 19a

Dem § 19a des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung vom 14. Dezember 1976 (BGBl. I S. 3341; 1977 I S. 667), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 23. Juni 2017 (BGBl. I S. 1682) geändert worden ist, wird folgender Satz angefügt:

 
§ 147 Absatz 3 Satz 3 und 4 der Abgabenordnung in der am 1. Januar 2017 geltenden Fassung gilt für alle Lieferscheine, deren Aufbewahrungsfrist nach § 147 Absatz 3 der Abgabenordnung in der bis zum 31. Dezember 2016 geltenden Fassung noch nicht abgelaufen ist."

 
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Zitierungen von Artikel 3 Zweites Bürokratieentlastungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 2. BükrEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. BükrEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 9 2. BükrEG Inkrafttreten
... des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Die Artikel 2, 3 , 4, 4a, 5 und 7 treten mit Wirkung vom 1. Januar 2017 in ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
G. v. 11.12.2018 BGBl. I S. 2338
Artikel 13 UStIntG Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung
... zur Abgabenordnung vom 14. Dezember 1976 (BGBl. I S. 3341; 1977 I S. 667), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 30. Juni 2017 (BGBl. I S. 2143 ) geändert worden ist, wird folgender Absatz 5 angefügt: „(5) Wurde ...