Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin.
(1) Dieses Gesetz tritt, soweit in Absatz 2 nichts anderes bestimmt ist, am 1. Januar 1992 in Kraft.
(2) Artikel 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa und Nr. 2 tritt am 1. Januar 2002 in Kraft.