Artikel 3 - Gesetz zur Änderung futtermittelrechtlicher und tierschutzrechtlicher Vorschriften (FuttMuTierSchRÄndG k.a.Abk.)

Artikel 3 Folgeänderungen


Artikel 3 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. September 2017 BGebRAG Artikel 4, TierSchNutztV § 2, § 38, § 39, § 40, § 41, § 42, § 43, § 45, § 3, § 4, § 44, 10. ZustAnpV Artikel 626


 

§ 9 Gebühren und Auslagen

Durch die Besondere Gebührenordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft nach § 22 Absatz 4 des Bundesgebührengesetzes kann für den Bereich der Bundesverwaltung der Zeitpunkt des Entstehens und der Erhebung der Gebühr abweichend von den Vorschriften des Bundesgebührengesetzes geregelt werden.""

(2) Die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 2006 (BGBl. I S. 2043), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 14. April 2016 (BGBl. I S. 758) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In der Inhaltsübersicht werden die den Abschnitt 7 betreffenden Angaben wie folgt gefasst:

„Abschnitt 7 (weggefallen)

§§ 38 bis 43 (weggefallen)".

2.
§ 2 Nummer 27, Abschnitt 7 und § 45 Absatz 30 bis 32 werden aufgehoben.

3.
In § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 Satz 1 werden jeweils die Wörter „der Abschnitte 2 bis 7" durch die Wörter „der Abschnitte 2 bis 6" ersetzt.

4.
§ 44 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

a)
In Nummer 45a wird das Komma am Ende durch das Wort „oder" ersetzt.

b)
In Nummer 46 wird das Komma am Ende durch einen Punkt ersetzt.

c)
Die Nummern 47 bis 54 werden aufgehoben.

(3) Artikel 626 Absatz 8 der Zehnten Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474), die durch Artikel 5 Absatz 9 des Gesetzes vom 18. Juli 2016 (BGBl. I S. 1666) geändert worden ist, wird aufgehoben.

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Zitierungen von Artikel 3 Gesetz zur Änderung futtermittelrechtlicher und tierschutzrechtlicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 FuttMuTierSchRÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FuttMuTierSchRÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 4 FuttMuTierSchRÄndG Inkrafttreten
... des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Die Artikel 2 und 3 treten am 1. September 2017 in ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Siebte Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung
V. v. 29.01.2021 BGBl. I S. 142
Artikel 1 7. TierSchNutztVÄndV
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 2006 (BGBl. I S. 2043), die zuletzt durch Artikel 3 Absatz 2 des Gesetzes vom 30. Juni 2017 (BGBl. I S. 2147 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 5 Satz 1 Nummer 1 ...


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