-
„§ 9 Gebühren und Auslagen
Durch die Besondere Gebührenordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft nach § 22 Absatz 4 des Bundesgebührengesetzes kann für den Bereich der Bundesverwaltung der Zeitpunkt des Entstehens und der Erhebung der Gebühr abweichend von den Vorschriften des Bundesgebührengesetzes geregelt werden.""
- 1.
- In der Inhaltsübersicht werden die den Abschnitt 7 betreffenden Angaben wie folgt gefasst:
„Abschnitt 7 (weggefallen)
§§ 38 bis 43 (weggefallen)".
- 2.
- § 2 Nummer 27, Abschnitt 7 und § 45 Absatz 30 bis 32 werden aufgehoben.
- 3.
- In § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 Satz 1 werden jeweils die Wörter „der Abschnitte 2 bis 7" durch die Wörter „der Abschnitte 2 bis 6" ersetzt.
- 4.
- § 44 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Nummer 45a wird das Komma am Ende durch das Wort „oder" ersetzt.
- b)
- In Nummer 46 wird das Komma am Ende durch einen Punkt ersetzt.
- c)
- Die Nummern 47 bis 54 werden aufgehoben.
V. v. 29.01.2021 BGBl. I S. 142
Artikel 1 7. TierSchNutztVÄndV ... in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 2006 (BGBl. I S. 2043), die zuletzt durch Artikel 3 Absatz 2 des Gesetzes vom 30. Juni 2017 (BGBl. I S. 2147 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 5 Satz 1 Nummer 1 ...