§ 55b der Verwaltungsgerichtsordnung, die zuletzt durch
Artikel 20 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- Absatz 1 wird aufgehoben.
- 2.
- Absatz 1a wird Absatz 1 und in Satz 1 werden die Wörter „ab dem 1. Januar 2026" gestrichen.
G. v. 18.07.2017 BGBl. I S. 2745