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Artikel 25 - Verordnung zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel (LMIDVEV k.a.Abk.)

Artikel 25 Änderung der Mineral- und Tafelwasser-Verordnung


Artikel 25 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 13. Juli 2017 Min/TafelWV § 8, § 14

Die Mineral- und Tafelwasser-Verordnung vom 1. August 1984 (BGBl. I S. 1036), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 22. Oktober 2014 (BGBl. I S. 1633) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 8 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 werden die Wörter „Verkehrsbezeichnung im Sinne der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung" durch die Wörter „Bezeichnung des Lebensmittels" ersetzt.

b)
In Absatz 7 werden das Wort „gewerbsmäßig" gestrichen und das Wort „Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung" durch die Wörter „Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1924/2006 und (EG) Nr. 1925/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 87/250/EWG der Kommission, der Richtlinie 90/496/EWG des Rates, der Richtlinie 1999/10/EG der Kommission, der Richtlinie 2000/13/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 2002/67/EG und 2008/5/EG der Kommission und der Verordnung (EG) Nr. 608/2004 der Kommission (ABl. L 304 vom 22.11.2011, S. 18; L 331 vom 18.11.2014, S. 41; L 50 vom 21.2.2015, S. 48; L 266 vom 30.9.2016, S. 7) in der jeweils geltenden Fassung" ersetzt.

c)
Absatz 8 wird wie folgt geändert:

aa)
Im einleitenden Satzteil wird das Wort „gewerbsmäßig" gestrichen.

bb)
In Nummer 2 wird das Wort „Verkehrsbezeichnung" durch die Wörter „Bezeichnung des Lebensmittels" ersetzt.

d)
Absatz 9 wird wie folgt geändert:

aa)
Die Wörter „§ 3 Absatz 1 der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung" werden durch die Wörter „Artikel 9 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011" ersetzt.

bb)
Das Wort „Verkehrsbezeichnung" wird durch die Wörter „Bezeichnung des Lebensmittels" ersetzt.

2.
§ 14 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

a)
In Satz 1 werden die Wörter „Verkehrsbezeichnung im Sinne der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung" durch die Wörter „Bezeichnung des Lebensmittels" ersetzt.

b)
In Satz 2 wird jeweils das Wort „Verkehrsbezeichnung" durch die Wörter „Bezeichnung des Lebensmittels" ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 25 Verordnung zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 25 LMIDVEV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LMIDVEV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 28 LMIDVEV Neubekanntmachungserlaubnis
... für Ernährung und Landwirtschaft kann jeweils den Wortlaut der durch die Artikel 2 bis 27 geänderten Rechtsverordnungen in der vom Inkrafttreten dieser Verordnung an geltenden ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweite Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung
V. v. 20.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 159
Artikel 2 TrinkwVEV 2023 Änderung der Mineral- und Tafelwasser-Verordnung
... Mineral- und Tafelwasser-Verordnung vom 1. August 1984 (BGBl. I S. 1036), die zuletzt durch Artikel 25 der Verordnung vom 5. Juli 2017 (BGBl. I S. 2272 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 11 Absatz 3 wird ...