Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Artikel 5 - Gesetz zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises (EIdNFG k.a.Abk.)

Artikel 5 Bekanntmachungserlaubnis



Das Bundesministerium des Innern kann den Wortlaut des Passgesetzes in der vom 15. Juli 2017 an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.

Anzeige