Artikel 7 - Drittes Gesetz zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften (3. ReiseRÄndG k.a.Abk.)

Artikel 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 7 ändert mWv. 1. Juli 2018 BGB-InfoV

Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 2018 in Kraft. Gleichzeitig tritt die BGB-Informationspflichten-Verordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. August 2002 (BGBl. I S. 3002), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 17. Januar 2011 (BGBl. I S. 34) geändert worden ist, außer Kraft.



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