Artikel 4 - Gesetz zur Einführung eines Anspruchs auf Hinterbliebenengeld (HintblGAnsprG k.a.Abk.)

Artikel 4 Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche


Artikel 4 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 22. Juli 2017 EGBGB Artikel 229

Dem Artikel 229 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. September 1994 (BGBl. I S. 2494; 1997 I S. 1061), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2394) geändert worden ist, wird folgender § 43 angefügt:

 
„§ 43 Überleitungsvorschrift zum Gesetz zur Einführung eines Anspruchs auf Hinterbliebenengeld

Wenn die zum Tode führende Verletzung nach dem 22. Juli 2017 eingetreten ist, sind die durch das Gesetz zur Einführung eines Anspruchs auf Hinterbliebenengeld vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2421) geänderten Vorschriften in folgenden Gesetzen anzuwenden:

1.
Bürgerliches Gesetzbuch,

2.
Arzneimittelgesetz,

3.
Gentechnikgesetz,

4.
Produkthaftungsgesetz,

5.
Umwelthaftungsgesetz,

6.
Atomgesetz,

7.
Straßenverkehrsgesetz und

8.
Haftpflichtgesetz."

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Zitierungen von Artikel 4 Gesetz zur Einführung eines Anspruchs auf Hinterbliebenengeld

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 HintblGAnsprG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HintblGAnsprG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2429; zuletzt geändert durch Artikel 347 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Artikel 2 KEheBekG Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
... der Bekanntmachung vom 21. September 1994 (BGBl. I S. 2494; 1997 I S. 1061), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2421 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Artikel 13 wird wie folgt ...


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