Die
Anlage 1 (Kostenverzeichnis) zum
Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen vom
17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586, 2666), das zuletzt durch
Artikel 25 des Gesetzes vom 5. Juli 2017 (BGBl. I S. 2208) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- Vorbemerkung 1.3.1 Absatz 1 Nummer 2 wird wie folgt gefasst:
- „2.
- ein Verfahren, das eine freiheitsentziehende Unterbringung eines Minderjährigen oder eine freiheitsentziehende Maßnahme bei einem Minderjährigen betrifft (§ 151 Nr. 6 und 7 FamFG), und".
- 2.
- In der Anmerkung zu Nummer 1410 werden die Wörter „die freiheitsentziehende Unterbringung eines Minderjährigen betreffen" durch die Wörter „eine freiheitsentziehende Unterbringung eines Minderjährigen oder eine freiheitsentziehende Maßnahme bei einem Minderjährigen betreffen (§ 151 Nr. 6 und 7 FamFG)" ersetzt.
- 3.
- In Vorbemerkung 2 Absatz 3 Satz 2 werden nach den Wörtern „keine Auslagen erhoben" das Komma und die Wörter „für die freiheitsentziehende Unterbringung eines Minderjährigen" durch ein Semikolon und die Wörter „für eine freiheitsentziehende Unterbringung eines Minderjährigen und eine freiheitsentziehende Maßnahme bei einem Minderjährigen (§ 151 Nr. 6 und 7 FamFG)" ersetzt.
Gesetz zum Internationalen Güterrecht und zur Änderung von Vorschriften des Internationalen Privatrechts
G. v. 17.12.2018 BGBl. I S. 2573