Artikel 4 - Gesetz zur Änderung der materiellen Zulässigkeitsvoraussetzungen von ärztlichen Zwangsmaßnahmen und zur Stärkung des Selbstbestimmungsrechts von Betreuten (ZwBetreuRÄndG k.a.Abk.)

Artikel 4 Änderung des Erwachsenenschutzübereinkommens-Ausführungsgesetzes


Artikel 4 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 22. Juli 2017 ErwSÜAG § 12

In § 12 Absatz 2 des Erwachsenenschutzübereinkommens-Ausführungsgesetzes vom 17. März 2007 (BGBl. I S. 314; 2009 II S. 39), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 18. Februar 2013 (BGBl. I S. 266) geändert worden ist, werden in dem Satzteil vor Nummer 1 die Wörter „§ 1906 Absatz 3 oder 4" durch die Wörter „§ 1906 Absatz 4 oder § 1906a Absatz 1 oder Absatz 4" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 4 Gesetz zur Änderung der materiellen Zulässigkeitsvoraussetzungen von ärztlichen Zwangsmaßnahmen und zur Stärkung des Selbstbestimmungsrechts von Betreuten

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 ZwBetreuRÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ZwBetreuRÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts
G. v. 04.05.2021 BGBl. I S. 882; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 19.10.2022 BGBl. I S. 1744
Artikel 15 VBRRefG Weitere Folgeänderungen
... vom 17. März 2007 (BGBl. I S. 314; 2009 II S. 39), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2426 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 8 Absatz 2 Satz 1 ...


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