Gesetz zur Reform der Straftaten gegen ausländische Staaten (AStObBG k.a.Abk.)

G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2439 (Nr. 48); Geltung ab 01.01.2018
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Eingangsformel
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches
Artikel 2 Inkrafttreten
Schlussformel

Eingangsformel



Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

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Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2018 StGB § 103

Das Strafgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. November 1998 (BGBl. I S. 3322), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 5. Juli 2017 (BGBl. I S. 2208) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 103 wie folgt gefasst:

§ 103 (weggefallen)".

2.
§ 103 wird aufgehoben.

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Artikel 2 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.

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Schlussformel



Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.

Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.

Der Bundespräsident

Steinmeier

Die Bundeskanzlerin

Dr. Angela Merkel

Der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz

Heiko Maas



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