(3)
Artikel 5 tritt einen Monat nach der Verkündung**) in Kraft.
---
- Anm.
- d. Red.:
- *)
- Gemäß B. v. 26. Juli 2019 (BGBl. I S. 1113) trat der delegierte Rechtsakt am 14. März 2018 in Kraft.
- **)
- Die Verkündung erfolgte am 21. Juli 2017.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Bekanntmachung über das Inkrafttreten des delegierten Rechtsakts nach Artikel 98 der Richtlinie (EU) 2015/2366 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über Zahlungsdienste im Binnenmarkt, zur Änderung der Richtlinien 2002/65/EG, 2009/110/EG und 2013/36/EU und der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2007/64/EG
B. v. 26.07.2019 BGBl. I S. 1113