Zitierungen von § 62 PflBG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 62 PflBG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PflBG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 55 PflBG Statistik; Verordnungsermächtigung (vom 01.01.2024)
... Daten als Bundesstatistik anzuordnen und das Verfahren zur Ermittlung und Erhebung der Daten nach § 62 zu regeln. Die Statistik kann folgende Sachverhalte umfassen: 1. die ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV)
V. v. 02.10.2018 BGBl. I S. 1622; zuletzt geändert durch Artikel 3a G. v. 12.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 359
§ 27a PflAFinV Datenverarbeitung nach § 62 des Pflegeberufegesetzes (vom 16.12.2023)
... zuständigen Stellen nach § 26 Absatz 4 des Pflegeberufegesetzes erheben die Angaben nach § 62 Absatz 2 des Pflegeberufegesetzes zum Zweck der Evaluierung nach § 62 Absatz 1 des Pflegeberufegesetzes. Die Daten ... die Angaben nach § 62 Absatz 2 des Pflegeberufegesetzes zum Zweck der Evaluierung nach § 62 Absatz 1 des Pflegeberufegesetzes . Die Daten zur Wahl des Vertiefungseinsatzes als auch zur Ausübung des Wahlrechts ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Pflegestudiumstärkungsgesetz (PflStudStG)
G. v. 12.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 359
Artikel 2 PflStudStG Weitere Änderung des Pflegeberufegesetzes
... die Wörter „und das Verfahren zur Ermittlung und Erhebung der Daten nach § 62 zu regeln" eingefügt. 17. § 56 wird wie folgt geändert:  ...
Artikel 3 PflStudStG Änderung der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung
... 27 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 27a Datenverarbeitung nach § 62 des Pflegeberufegesetzes ". c) In der Angabe zu Anlage 1 wird nach dem Wort ... 27 wird folgender § 27a eingefügt: „§ 27a Datenverarbeitung nach § 62 des Pflegeberufegesetzes Die zuständigen Stellen nach § 26 Absatz 4 des Pflegeberufegesetzes erheben ... zuständigen Stellen nach § 26 Absatz 4 des Pflegeberufegesetzes erheben die Angaben nach § 62 Absatz 2 des Pflegeberufegesetzes zum Zweck der Evaluierung nach § 62 Absatz 1 des Pflegeberufegesetzes. Die Daten zur Wahl des ... die Angaben nach § 62 Absatz 2 des Pflegeberufegesetzes zum Zweck der Evaluierung nach § 62 Absatz 1 des Pflegeberufegesetzes . Die Daten zur Wahl des Vertiefungseinsatzes als auch zur Ausübung des Wahlrechts nach § ...


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