Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
Dem in Eriwan am 29. Juni 2016 unterzeichneten Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Armenien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.
Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, mit Zustimmung des Bundesrates Rechtsverordnungen zu erlassen, um die folgenden, im Abkommen vorgesehenen späteren Bestimmungen zu treffen über
- 1.
- den Zeitpunkt der Anwendung der Amtshilfe bei der Steuererhebung aufgrund einer Vereinbarung nach Artikel 31 Absatz 2 Buchstabe c des Abkommens und
- 2.
- im Alleineigentum der Regierung der Republik Armenien stehende Finanzinstitute, für die aufgrund einer Verständigung nach Nummer 6 des Protokolls zum Abkommen der Artikel 11 Absatz 3 des Abkommens Anwendung finden soll.
(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
(2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel 31 Absatz 2 in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben.
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- *)
- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 27. Juli 2017.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.
Der Bundespräsident
Steinmeier
Die Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel
Der Bundesminister der Finanzen
Schäuble
Der Bundesminister des Auswärtigen
Sigmar Gabriel
(gesamter Text siehe BGBl. 2017 II S. 1078 - 1096)
(gesamter Text siehe BGBl. 2017 II S. 1097 - 1100)