Ausbildungs- | Ausbildungsstellen | Ausbildungsinhalte | |
ab- schnitt | dauer (Wochen) | ||
I | 10 | Luftfahrt-Bundesamt | • Aufgaben des Luftfahrt-Bundesamtes und praktische Einweisung in die Tätigkeit der Fachbereiche unter Vermittlung der jeweils aktuellen nationalen und europäischen Rechtsgrundlagen |
• Luftfahrtgeräte, deutsche und ausländische Bauvorschriften, Muster- und Stückprüfung, Musterzulassung, Prüfung und Zulas- sung von Einzelstücken, Verkehrszulassung, Luftfahrttechnische Anweisung, Luftfahrtpersonal, Luftfahrtunternehmen, Prüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, technische und flugbetrieb- liche Überwachung, Erstellung von Gutachten, Beförderung gefährlicher Güter, Betriebsvorschriften, Luftfahrtmedizin, Flieger- ärztinnen und Fliegerärzte • Zusammenarbeit mit ausländischen Luftfahrtbehörden, Empfeh- lungen und Richtlinien der ICAO, Verordnungen und Richtlinien der Europäischen Union, Aufgaben der EASA, Zusammenarbeit im Rahmen der JAA • Einsatz und Anwendung der Datenverarbeitung | |||
6 | Luftfahrt-Bundesamt - Außenstellen | • Prüfung und Bescheinigung der Lufttüchtigkeit von Luftfahrtgerät • Vorbereitung der Anerkennung bzw. Genehmigung von Luftfahrt- betrieben, Überwachung der anerkannten bzw. genehmigten Luft- fahrtbetriebe • Prüfungsorganisationen und selbständige Prüferinnen und Prüfer • Flugbetriebsprüfung und -überwachung, praktische Einweisung | |
6 | Flugschule | Erwerb des Privatpilotenscheins bzw. eine entsprechende weiter- führende Ausbildung im gleichen Umfang | |
II | 12 | Andere Stellen der Luft- fahrt und der Luftfahrt- verwaltung - Deutsche Flug- sicherung GmbH - Flughafenverwaltung - Länderbehörde - Entwicklungs-, Herstellungs- und Instandhaltungs- betriebe - Luftfahrtunternehmen - EASA | Praktische Einweisung in die Aufgaben und Tätigkeiten der Deutschen Flugsicherung GmbH (inkl. Flugsicherungsbetriebs- dienst), anerkannter Entwicklungs- und Herstellungsbetriebe und genehmigter Luftfahrtunternehmen (Werft und Betrieb), Flughafen- verwaltung, andere Luftfahrtbehörden |
III | 2 | Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur | Einführung in die Aufgaben des Ministeriums |
3 | Bundesstelle für Flug- unfalluntersuchung | • Unfalluntersuchung, Unfallberichte, Auswertung der Unfallberichte • Unfallverhütung • Untersuchungsverfahren im In- und Ausland • ICAO-Annex 13 • Such- und Rettungsdienst | |
4 | Luftfahrt-Bundesamt | • Allgemeine Verwaltung, Recht, Luftrecht, Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit, Organisation und Geschäftsbetrieb • Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen • Personal- und Sozialwesen, Beamten- und Tarifrecht | |
28 | Luftfahrt-Bundesamt | Vertiefung der theoretischen Kenntnisse durch projektorientierte Mit- arbeit an aktuellen Aufgaben im Luftfahrt-Bundesamt, ggf. unter Berücksichtigung der späteren Verwendung | |
6 | Häusliche Prüfungsarbeit | ||
15 | Lehrgänge: u. a. Rechts- und Verwaltungsgrundlagen, Projektmana- gement, Mitarbeiterführung, Planung und Entscheidung, Gesprächs- und Verhandlungsführung, Qualitätsmanagement, Sprachkurs | ||
ca. 12 | Erholungsurlaub | ||
104 | 24 Monate |
Stunden | ||
1. Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen | 1 | |
2. Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit | 1 | |
3. Fachbezogene Verwaltung und Rechtsvorschriften | 1 | |
4. Flugtechnik | 1 1/4 | |
5. Flugbetrieb | 1 1/4 | |
6. Flughäfen, Flugsicherung, Flugunfallwesen, Such- und Rettungsdienst | 1 | |
zusammen | 6 1/2 |