Synopse aller Änderungen der LAP-htVerwDV am 04.06.2016

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 4. Juni 2016 durch Artikel 2 der WSVZuAnpV geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie der LAP-htVerwDV.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

LAP-htVerwDV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 04.06.2016 geltenden Fassung
LAP-htVerwDV n.F. (neue Fassung)
in der am 04.06.2016 geltenden Fassung
durch Artikel 2 V. v. 02.06.2016 BGBl. I S. 1257
(heute geltende Fassung) 
(Textabschnitt unverändert)

§ 41 Gliederung der Ausbildung


Der Vorbereitungsdienst gliedert sich wie folgt in eine praktische Ausbildung und Lehrgänge, die aufeinander abgestimmt werden:


Ausbildungsplan
Fachrichtung: Bauingenieurwesen
Fachgebiet: Wasserwesen
Fachbereich: Wasserstraßen


Ausbildungs- | Ausbildungsstellen | Ausbildungsinhalte

ab-
schnitt | dauer
(Wochen)

(Text alte Fassung) nächste Änderung

I | 20 | Wasser- und Schiff-
fahrtsamt;
Wirtschafts-
behörde Strom- und
Hafenbau der Freien
und Hansestadt Ham-
burg | • Rechtsgrundlagen, Aufgaben und Organisation der Verwaltung in
Bund, Ländern und Kommunen sowie deren Zusammenwirken
• Aufgaben, Organisation, Geschäftsbetrieb und Bürotechnik der
Unterbehörde

(Text neue Fassung)

I | 20 | Wasserstraßen- und
Schifffahrtsamt;
Wirtschafts-
behörde Strom- und
Hafenbau der Freien
und Hansestadt Ham-
burg | • Rechtsgrundlagen, Aufgaben und Organisation der Verwaltung in
Bund, Ländern und Kommunen sowie deren Zusammenwirken
• Aufgaben, Organisation, Geschäftsbetrieb und Bürotechnik der
Unterbehörde

| | | • Grundsätze des Verwaltungshandelns in verwaltungstechnischer
und rechtlicher Hinsicht; Lenkung der Planung, Durchführung und
Kontrolle allgemeiner Aufgaben und technischer Vorhaben in der
Verwaltung
• Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen bei Unterhaltung und Betrieb;
Ablauforganisation, Personaleinsatz, Praxis der Personalführung
einschließlich Personalbeurteilung
• Anwendung von Kommunikationstechniken: Rhetorik, Gesprächs-
führung, Besprechungstechnik, Darstellungstechnik, Informations-
technik
• Personal- und Sozialrecht: Beamtenrecht, Laufbahnvorschriften,
Disziplinarrecht; Bundes-Angestelltentarifvertrag; Tarifverträge für
Arbeiterinnen und Arbeiter des Bundes und der Länder; Verant-
wortung und Haftung im öffentlichen Dienst, Regress; Personal-
vertretungsrecht
• Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen des Bundes und der
Länder
• Anwendung des Bundeswasserstraßengesetzes, des Wasser-
haushaltsgesetzes, der Landeswassergesetze, des Bundesnatur-
schutzgesetzes und der Landesnaturschutzgesetze
• Wassergefährdende Stoffe im Bereich oberirdischer Gewässer;
Meeresumweltschutz; Naturschutz und Landschaftspflege;
Gewässerökologie
• Ingenieurhydrologie: Messverfahren, Aufbau des Messnetzes,
Pegelvorschrift;
Gewässerkundliches Jahrbuch, hydrologische Nachrichten-
dienste; Grundkenntnisse der Meteorologie, Aufgaben des
Deutschen Wetterdienstes
• Liegenschaftswesen
• Rechtsgrundlagen, Aufgaben und Organisation der Wasser- und
Schifffahrtsverwaltung des Bundes; Gliederung, Funktionen und
Anlagen des Wasserstraßennetzes, Aufgaben an den Wasserstra-
ßen
• Unterhaltung und Betrieb von Wasserstraßen sowie ihrer Anlagen:
Technische Grundsätze und Vorschriften; Bauweise und Funktion
von Anlagen und Einrichtungen, ferner von Elementen der Gewäs-
ser; planmäßige und fallweise Unterhaltung; Baggereiwesen; Bau-
art, Funktion und wirtschaftlicher Einsatz von Wasserfahrzeugen
und Landfahrzeugen; Bauart und Funktion der maschinenbau- und
elektrotechnischen Einrichtungen von Anlagen der Wasserstraßen;
technischer Arbeitsschutz, Unfallverhütung
• Wasserbewirtschaftung der Wasserstraßen
• Vermessungswesen einschließlich Peilwesen
• Schifffahrtszeichenwesen
• Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Seeschifffahrt und der
Binnenschifffahrt;
Bau, Ausrüstung und nautisches Verhalten von Schiffen;
Transport, Umschlag und Lagerung gefährlicher Güter;
Schiffssicherheit;
Seestraßenordnung, Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung, Binnen-
schifffahrtsstraßen-Ordnung, Schifffahrtspolizei
• Organisation und Arbeitsweise von Schifffahrtsunternehmen:
Gesetz über den gewerblichen Binnenschiffsverkehr

II | 26 oder
20, so-
weit
von Ab-
schnitt
III 3 Ge-
brauch
ge-
macht
wird | Öffentlich-rechtlicher
Bauträger | • Vorarbeiten für Bauvorhaben;
Aufstellen und Prüfen von Entwürfen;
Vorbereitung von Baumaßnahmen;
Vergabe nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen und nach der Vergabeverordnung;
Baupreisrecht
• Praktische Mitarbeit bei Baumaßnahmen;
Verantwortung bei Planung und Durchführung von Bau-
maßnahmen; Bauaufsicht, Baubevollmächtigte, Bauleitung, Unfall-
verhütung
• Planungstechniken;
Anwendung von Kommunikationstechniken bei Verhandlungen
und Vorträgen;
volks- und betriebswirtschaftliche Untersuchungen, Wirtschaft-
lichkeitsgrundlagen;
Nutzen-Kosten-Untersuchungen
• Technische Grundsätze für den Bau (Neubau, Ausbau, Umbau,
Ersatz) von Wasserstraßen
• Gewerbeordnung;
Bundes-Immissionsschutzgesetz
• Rechnergestützte Verfahren bei Vergabe und Abrechnung

III 1 | 6 | Unterbehörde der
Wasserwirtschafts-
verwaltung | • Rechtsgrundlagen, Aufgaben und Organisation der Wasserwirt-
schaftsverwaltungen der Länder
• Aufgaben, Organisation und Geschäftsbetrieb der Unterbehörde
• Wasserwirtschaftliche Rahmenplanung:
wassergefährdende Stoffe im Bereich oberirdischer Gewässer und
im Grundwasserbereich; Ingenieurhydrologie: Messverfahren, Auf-
bau des Messnetzes, hydrologische Nachrichtendienste
• Wasserhaushaltsgesetz, Landeswassergesetz, Abwasserabga-
bengesetz, Abfallbeseitigungsrecht
• Gewässerschutz;
Bewirtschaftungspläne, Gewässergütekarten;
örtliche Überprüfung von Abwasserbeseitigungs-, Abfall- und
Wasserversorgungsanlagen; Beurteilung von Wasseranalysen
• Abflussregelung, Hochwasserschutz, Küstenschutz; Gewässer-
unterhaltung, Gewässeraufsicht, Deichschau

III 2 | 6 | Kommunale Verwaltung | • Aufgaben und Organisation der kommunalen Selbstverwaltung
• Kommunalrecht (Satzungsrecht);
Ordnungsrecht (Polizeirecht): Wasserbehörde, Bauaufsichts-
behörde, Naturschutzbehörde, Bauleitplanung;
Hafenpolizeirecht;
Haushaltsrecht der Kommunen
• Kommunaler Tiefbau, kommunale Ver- und Entsorgungsbetriebe;
Verkehrsplanung; Hafenbetriebe

III 3
wahl-
weise | 6 | Ausländische fachnahe
Verwaltung (Mitglied-
staat der Europäischen
Union, Europäische
Union) | • Aufgaben, Status und Organisation der Institution
• Kompetenzen, Arbeitsweise

vorherige Änderung nächste Änderung

IV | 11 | Wasser- und Schiff-
fahrtsdirektion;
Wirt-
schaftsbehörde Strom-
und Hafenbau der
Freien und Hansestadt
Hamburg |
• Aufgaben, Organisation, Geschäftsbetrieb und Bürotechnik der
Mittelbehörde, Öffentlichkeitsarbeit;
Begriffe und Grundsätze der Aufbau- und der Ablauforganisation;
Personalplanung: Dienstpostenbemessung und -bewertung, Stel-
lenhaushalt, Personalbeschaffung, Personalverwaltung
• Haushalts-, Rechnungs-, Kassenwesen des Bundes
und der Länder;
technische Programmplanung, Finanzplanung;
Aufgaben der Rechnungshöfe und der Rechnungsprüfungsämter
• Auslegung und Anwendung von Rechts- und Verwaltungsvor-
schriften
• Staatsbegriff, Staatsform;
Grundgesetz, Verfassung des betreffenden Bundeslandes;
internationale und supranationale Institutionen
• Verwaltungsverfahrensgesetz;
Verwaltungsgerichtsordnung;
Staatshaftung
• Privatrecht: Aus dem BGB: Allgemeiner Teil, Recht der Schuld-
verhältnisse, Sachenrecht; Verkehrssicherungspflicht;
Gesellschaftsrecht; Nachbarrecht
• Arbeitsschutzrecht
• Ordnungswidrigkeitenrecht, Strafrecht und das jeweils dazugehö-
rende Verfahrensrecht
• Bundeswasserstraßengesetz;
Wasserhaushaltsgesetz, Landeswasserschutzgesetze;
Wasserverbandsrecht, Deichrecht, Fischereirecht, Wassersicher-
stellungsgesetz
• Bundesnaturschutzgesetz, Landesnaturschutzgesetze;
Naturschutz- und Landschaftspflege
• Baurecht: Baugesetzbuch, Landesbauordnungen
• Raumordnungsgesetz, Landesplanungsgesetze; Flurbereini-
gungsrecht; Liegenschaftswesen
• Bundesfernstraßengesetz, Landesstraßengesetze
• Zusammenhänge der Landesverteidigung mit Wasserstraßen und
Wasserwirtschaft
• Ziele der Verkehrspolitik und der Wasserstraßenpolitik, Beziehun-
gen zwischen den Verkehrszweigen
• Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen bei Bau, Unterhaltung und
Betrieb
• Wasserstraßenstaatsvertrag, völkerrechtliche Regelungen für
Wasserstraßen, Stromkommissionen
• Aufgaben der Bundesanstalt für Wasserbau und der Bundes-
anstalt für Gewässerkunde
• Aufgabe des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie;
Grundkenntnisse der Nautik und des Seekartenwesens
• Aufgaben der Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung
• Schifffahrtszeichenwesen
• Schifffahrtswesen;
Befähigungswesen und Lotswesen in der Schifffahrt



IV | 11 | Generaldirektion
Wasserstraßen
und
Schifffahrt;
Wirt-
schaftsbehörde Strom-
und Hafenbau der
Freien und Hansestadt
Hamburg |
• Aufgaben, Organisation, Geschäftsbetrieb und Bürotechnik der
Mittelbehörde, Öffentlichkeitsarbeit;
Begriffe und Grundsätze der Aufbau- und der Ablauforganisation;
Personalplanung: Dienstpostenbemessung und -bewertung, Stel-
lenhaushalt, Personalbeschaffung, Personalverwaltung
• Haushalts-, Rechnungs-, Kassenwesen des Bundes
und der Länder;
technische Programmplanung, Finanzplanung;
Aufgaben der Rechnungshöfe und der Rechnungsprüfungsämter
• Auslegung und Anwendung von Rechts- und Verwaltungsvor-
schriften
• Staatsbegriff, Staatsform;
Grundgesetz, Verfassung des betreffenden Bundeslandes;
internationale und supranationale Institutionen
• Verwaltungsverfahrensgesetz;
Verwaltungsgerichtsordnung;
Staatshaftung
• Privatrecht: Aus dem BGB: Allgemeiner Teil, Recht der Schuld-
verhältnisse, Sachenrecht; Verkehrssicherungspflicht;
Gesellschaftsrecht; Nachbarrecht
• Arbeitsschutzrecht
• Ordnungswidrigkeitenrecht, Strafrecht und das jeweils dazugehö-
rende Verfahrensrecht
• Bundeswasserstraßengesetz;
Wasserhaushaltsgesetz, Landeswasserschutzgesetze;
Wasserverbandsrecht, Deichrecht, Fischereirecht, Wassersicher-
stellungsgesetz
• Bundesnaturschutzgesetz, Landesnaturschutzgesetze;
Naturschutz- und Landschaftspflege
• Baurecht: Baugesetzbuch, Landesbauordnungen
• Raumordnungsgesetz, Landesplanungsgesetze; Flurbereini-
gungsrecht; Liegenschaftswesen
• Bundesfernstraßengesetz, Landesstraßengesetze
• Zusammenhänge der Landesverteidigung mit Wasserstraßen und
Wasserwirtschaft
• Ziele der Verkehrspolitik und der Wasserstraßenpolitik, Beziehun-
gen zwischen den Verkehrszweigen
• Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen bei Bau, Unterhaltung und
Betrieb
• Wasserstraßenstaatsvertrag, völkerrechtliche Regelungen für
Wasserstraßen, Stromkommissionen
• Aufgaben der Bundesanstalt für Wasserbau und der Bundes-
anstalt für Gewässerkunde
• Aufgabe des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie;
Grundkenntnisse der Nautik und des Seekartenwesens
• Aufgaben der Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung
• Schifffahrtszeichenwesen
• Schifffahrtswesen;
Befähigungswesen und Lotswesen in der Schifffahrt

1 | Verkehr und digitale Infrastruktur

| 6 | | Häusliche Prüfungsarbeit

| 16 | | Lehrgänge 1)

ca. 12 | | Erholungsurlaub

104 | 24 Monate |


In begründeten Fällen kann die Reihenfolge der Ausbildungsabschnitt I bis III geändert werden.

---
1) Gemeinsam mit den Referendarinnen und Referendaren der Wasserwirtschaftsverwaltungen der Länder.



§ 43 Aufstieg


vorherige Änderung nächste Änderung

Unter den Voraussetzungen der §§ 18 und 19 können Beamtinnen und Beamte des gehobenen technischen Verwaltungsdienstes in der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes für den Aufstieg in die Laufbahn des höheren technischen Verwaltungsdienstes des Bundes - Fachrichtung Wasserwesen, Fachbereich Wasserstraßen - zugelassen werden.



Unter den Voraussetzungen der §§ 18 und 19 können Beamtinnen und Beamte des gehobenen technischen Verwaltungsdienstes in der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes für den Aufstieg in die Laufbahn des höheren technischen Verwaltungsdienstes des Bundes - Fachrichtung Wasserwesen, Fachbereich Wasserstraßen - zugelassen werden.

(heute geltende Fassung) 

§ 49 Gliederung der Ausbildung


Der Vorbereitungsdienst gliedert sich wie folgt in eine praktische Ausbildung und Lehrgänge, die aufeinander abgestimmt werden:

Ausbildungsplan
Fachrichtung: Maschinen- und Elektrotechnik
Fachgebiet: Maschinen- und Elektrotechnik der Wasserstraßen

Ausbildungs- | Ausbildungsstellen | Ausbildungsinhalte

ab-
schnitt | dauer
(Wochen)

vorherige Änderung nächste Änderung

I 1 | 14 oder
11, so-
weit
von Ab-
schnitt
III 2 Ge-
brauch
ge-
macht
wird | Wasser- und Schiff-
fahrtsamt
mit Außen-
bezirken ohne Bauhof | • Gliederung, Funktionen und Anlagen des Wasserstraßennetzes,
Rechtsgrundlagen, Aufgaben und Organisation der Verwaltung in
Bund, Ländern und Kommunen
• Aufgaben, Organisation, Geschäftsbetrieb und Bürotechnik einer
Unterbehörde, Personal- und Sozialrecht, Personalführung, Haus-
halts-, Rechnungs- und Kassenwesen
• Planung und Durchführung von Bau- und Beschaffungsmaßnah-
men, besonders im bautechnischen Bereich
• Bauart, Funktion, Einsatz, Betrieb und Unterhaltung der Objekte
des Maschinenwesens

I 2 | 14 oder
11, so-
weit
von Ab-
schnitt
III 2 Ge-
brauch
ge-
macht
wird | Fachstelle der Wasser-
und Schifffahrts-
verwaltung für
Maschinenwesen
| • Aufgaben, Organisation und Geschäftsbetrieb
• Bauart, Funktion und Einsatzmöglichkeiten der Objekte des
Maschinenwesens
• Planung und Durchführung von Bau- und Beschaffungs-
maßnahmen; Verfahren, Techniken, Vorschriften bei Betrieb und
Unterhaltung der Objekte des Maschinenwesens
• Praxis des Personaleinsatzes und der Personalführung
• Kommunikationstechniken, Einsatz und Anwendung der Daten-
verarbeitung



I 1 | 14 oder
11, so-
weit
von Ab-
schnitt
III 2 Ge-
brauch
ge-
macht
wird | Wasserstraßen- und
Schifffahrtsamt
mit Außen-
bezirken ohne Bauhof | • Gliederung, Funktionen und Anlagen des Wasserstraßennetzes,
Rechtsgrundlagen, Aufgaben und Organisation der Verwaltung in
Bund, Ländern und Kommunen
• Aufgaben, Organisation, Geschäftsbetrieb und Bürotechnik einer
Unterbehörde, Personal- und Sozialrecht, Personalführung, Haus-
halts-, Rechnungs- und Kassenwesen
• Planung und Durchführung von Bau- und Beschaffungsmaßnah-
men, besonders im bautechnischen Bereich
• Bauart, Funktion, Einsatz, Betrieb und Unterhaltung der Objekte
des Maschinenwesens

I 2 | 14 oder
11, so-
weit
von Ab-
schnitt
III 2 Ge-
brauch
ge-
macht
wird | Fachstelle der
Wasserstraßen- und
Schifffahrtsverwaltung
für Maschinenwesen
| • Aufgaben, Organisation und Geschäftsbetrieb
• Bauart, Funktion und Einsatzmöglichkeiten der Objekte des
Maschinenwesens
• Planung und Durchführung von Bau- und Beschaffungs-
maßnahmen; Verfahren, Techniken, Vorschriften bei Betrieb und
Unterhaltung der Objekte des Maschinenwesens
• Praxis des Personaleinsatzes und der Personalführung
• Kommunikationstechniken, Einsatz und Anwendung der Daten-
verarbeitung

I 3 | 5 | Gewerbeaufsichts-
behörde, Arbeitssicher-
heitsstelle | • Aufgaben, Organisation, Arbeitsweise
• Umweltschutz, Gewerbeaufsicht
• Arbeitssicherheit, Arbeitsschutz

vorherige Änderung nächste Änderung

II 1 | 12 | Werkstätten der Was-
ser-
und Schifffahrts-
verwaltung (mindestens

10 Wochen),
Unternehmen der
Schiffbau-, Maschinen-
bau- und Elektro-
industrie | • Aufgaben, Organisation und Geschäftsbetrieb eines Instandset-
zungs- oder Fertigungsbetriebes
• Betriebswirtschaft, Rationalisierung, Organisationsgrundsätze
• Belegungsplanung, Arbeitsvorbereitung, Erfassung und Auswer-
tung der Betriebsergebnisse
• Material- und Lagerwirtschaft; Personalführung; Unfallverhütung

II 2 | 12 | Bundesanstalt für
Wasserbau, Abteilung
Maschinenwesen
(mindestens 8 Wochen),
Fachstelle der Wasser-
und Schifffahrtsverwal-
tung
für Verkehrs-
techniken
| • Aufgaben, Organisation einer Stabsstelle bei Planung und Durch-
führung von Beschaffungsmaßnahmen
• Planungstechniken, Rationalisierung, Systemtechnik, Informati-
onssysteme, Entwicklung, Konstruktion, technische Gestaltung,
Bauüberwachung, Aufsichtsbehörde

III 1 | 14
1 | Wasser- und Schiff-
fahrtsdirektion,

Bundesministerium für
Verkehr und digitale Infrastruktur | • Aufgaben, Organisation, Geschäftsbetrieb und Bürotechnik einer
Mittelbehörde und obersten Bundesbehörde
• Staats- und Verfassungsrecht; Verwaltungsrecht; Privatrecht;
Wasserstraßenrecht; Umweltschutzrecht; Schifffahrtsrecht
• Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen, Aufgaben des Bun-
desrechnungshofes
• Personalplanung, Dienstpostenbemessung und -bewertung
• Rationalisierungsmethoden, Organisationsgrundsätze, Betriebs-
wirtschaft, Leitungskonzeptionen, Lenkung der Planung
• Durchführung und Kontrolle im Aufgabenbereich Maschinenwe-
sen der Wasser- und Schifffahrtsdirektion und des Bundesminis-
teriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
• Prüfungsvorbereitung



II 1 | 12 | Werkstätten der
Wasserstraßen-
und
Schifffahrtsverwaltung
(mindestens

10 Wochen),
Unternehmen der
Schiffbau-, Maschinen-
bau- und Elektro-
industrie | • Aufgaben, Organisation und Geschäftsbetrieb eines Instandset-
zungs- oder Fertigungsbetriebes
• Betriebswirtschaft, Rationalisierung, Organisationsgrundsätze
• Belegungsplanung, Arbeitsvorbereitung, Erfassung und Auswer-
tung der Betriebsergebnisse
• Material- und Lagerwirtschaft; Personalführung; Unfallverhütung

II 2 | 12 | Bundesanstalt für
Wasserbau, Abteilung
Maschinenwesen
(mindestens 8 Wochen),
die vom Bundesministerium
für Verkehr und digitale Infrastruktur im Verkehrsblatt oder Bundesanzeiger bekanntgemachte Stelle | • Aufgaben, Organisation einer Stabsstelle bei Planung und Durch-
führung von Beschaffungsmaßnahmen
• Planungstechniken, Rationalisierung, Systemtechnik, Informati-
onssysteme, Entwicklung, Konstruktion, technische Gestaltung,
Bauüberwachung, Aufsichtsbehörde

III 1 | 14
1 | Generaldirektion
Wasserstraßen
und
Schifffahrt,

Bundesministerium für
Verkehr und digitale Infrastruktur | • Aufgaben, Organisation, Geschäftsbetrieb und Bürotechnik einer
Mittelbehörde und obersten Bundesbehörde
• Staats- und Verfassungsrecht; Verwaltungsrecht; Privatrecht;
Wasserstraßenrecht; Umweltschutzrecht; Schifffahrtsrecht
• Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen, Aufgaben des Bun-
desrechnungshofes
• Personalplanung, Dienstpostenbemessung und -bewertung
• Rationalisierungsmethoden, Organisationsgrundsätze, Betriebs-
wirtschaft, Leitungskonzeptionen, Lenkung der Planung
• Durchführung und Kontrolle im Aufgabenbereich Maschinenwe-
sen der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt und
des
Bundesminis-
teriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
• Prüfungsvorbereitung

III 2
wahl-
weise | 6 | Ausländische fachnahe
Verwaltung (Mitglied-
staat der Europäischen
Union, Europäische
Union) | • Aufgaben, Status und Organisation der Institution
• Kompetenzen, Arbeitsweise

| 6 | | Häusliche Prüfungsarbeit

| 14 | | Lehrgänge

| ca. 12 | | Erholungsurlaub

| 104 | 24 Monate |



Ausbildungsplan
Fachrichtung: Maschinen- und Elektrotechnik
Fachgebiet: Maschinen- und Elektrotechnik in der Verwaltung

Ausbildungs- | Ausbildungsstellen | Ausbildungsinhalte

ab-
schnitt | dauer
(Wochen)

I | 42 | Untere staatliche bzw.
kommunale Baudienst-
stellen mit maschinen-
und elektrotechnischer
Abteilung | • Allgemeine Angelegenheiten: Aufgaben der Bauverwaltungen,
Organisation, Geschäftsbetrieb, Haushalts-, Kassen- und Rech-
nungswesen, Personalwesen
• Technische Angelegenheiten: Praktische Mitwirkung bei Planung,
Entwurf, Bau, Instandhaltung/Bauunterhalt von maschinen- und
elektrotechnischen Anlagen einschließlich kommunikationstechni-
scher Anlagen, Betriebsführung, Vergabe nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen und nach der Vergabeverordnung, Abnahme, Abschluss und
Abwicklung von Bauverträgen und Ingenieurverträgen, Gewähr-
leistung, Arbeitsschutz und Unfallverhütung, Einsatz und Anwen-
dung der Datenverarbeitung

II | 8 | Private, staatliche bzw.
kommunale Institutio-
nen mit umfangreichen
technischen Anlagen
z. B. Deutsche Telekom
AG, Kliniken, Universi-
täten, Deutsche Bahn
AG | • Grundsätze bei Planung, Entwurf, Bau und Instandhaltung von
maschinen-, elektro- und kommunikationstechnischen Anlagen
• Betrieb und Betriebsführung, Betriebswirtschaft, Unfallverhütung,
Energielieferverträge, Tarifwesen, Instandhaltungs- bzw. Inspek-
tions- und Wartungsverträge

4 | Versorgungs-
unternehmen für Strom,
Gas, Wasser oder
Fernwärme | • Betrieb von Versorgungs- einschließlich Verteilungsanlagen
• Energielieferverträge

III | 3 | Umweltbehörde,
Gewerbeaufsicht | • Erstellung von Genehmigungsbescheiden
• Arbeitsschutz, Immissionsschutz

3 | Technische Überwa-
chung (z. B. Technischer
Überwachungsverein) | • Einführung in die Abnahme und Inspektion überwachungspflichti-
ger Anlagen
• einschlägige gesetzliche Bestimmungen

7 | Oberfinanzdirektion
oder Regierungs-
präsidium/Bezirks-
regierung als technische
Aufsichtsbehörde | • Recht, Verwaltung, Haushalt, Beamtenrecht, Recht der Angestell-
ten und Arbeiterinnen und Arbeiter im öffentlichen Dienst
• Verfassungsrecht
• Bauwirtschaft, Vertragsrecht, Verdingungswesen, Preisprüfung
und Begutachtung von Entwürfen maschinen- und
elektrotechnischer Anlagen

2 | Betrieb und Energie-
verbrauch über-
wachende Dienststellen | • Betriebsüberwachung, Energiewirtschaft, energiewirtschaftliche
Überwachung der Liegenschaften, Datenerfassung und
-verarbeitung, Energiekennzahlen

6 | Mittlere oder oberste
Landesbehörde als
Genehmigungsbehörde | • Baurecht: Baugenehmigungs- und Zustimmungsverfahren,
Bauaufsicht
• Gewerbeaufsicht, technischer Arbeitsschutz und Arbeitsrecht
• Energieaufsicht, Wasserwirtschaft, Finanzplanung

| 6 | | Häusliche Prüfungsarbeit

| 11 | | Lehrgänge

| ca. 12 | | Erholungsurlaub

| 104 | 24 Monate |



§ 51 Aufstieg


vorherige Änderung

Unter den Voraussetzungen der §§ 18 und 19 können Beamtinnen und Beamte des gehobenen technischen Verwaltungsdienstes in der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes oder des gehobenen bautechnischen Verwaltungsdienstes des Bundes für den Aufstieg in die Laufbahn des höheren technischen Verwaltungsdienstes des Bundes - Fachrichtung Maschinen- und Elektrotechnik - zugelassen werden.



Unter den Voraussetzungen der §§ 18 und 19 können Beamtinnen und Beamte des gehobenen technischen Verwaltungsdienstes in der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes oder des gehobenen bautechnischen Verwaltungsdienstes des Bundes für den Aufstieg in die Laufbahn des höheren technischen Verwaltungsdienstes des Bundes - Fachrichtung Maschinen- und Elektrotechnik - zugelassen werden.




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