Artikel 8a - Gesetz zur Fortschreibung der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen und zur Änderung anderer Vorschriften (BlGewVFG k.a.Abk.)

Artikel 8a Änderung der Schiedsamtsverordnung


Artikel 8a wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 29. Juli 2017 SchiedsamtsV § 22a

Dem § 22a der Schiedsamtsverordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 827-10, veröffentlichten bereinigten Fassung, die zuletzt durch Artikel 16 des Gesetzes vom 16. Juli 2015 (BGBl. I S. 1211) geändert worden ist, wird folgender Satz angefügt:

 
„Satz 1 gilt entsprechend bei der Erweiterung des Bundesschiedsamts um Vertreter der für die Erbringung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation maßgeblichen Verbände."

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Zitierungen von Artikel 8a Gesetz zur Fortschreibung der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen und zur Änderung anderer Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 8a BlGewVFG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BlGewVFG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG)
G. v. 06.05.2019 BGBl. I S. 646
Artikel 6 TSVG Änderung der Schiedsamtsverordnung
... Teil III, Gliederungsnummer 827-10, veröffentlichten bereinigten Fassung, die zuletzt durch Artikel 8a des Gesetzes vom 18. Juli 2017 (BGBl. I S. 2757 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Die Überschrift des ...


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