Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Artikel 8 - Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht (AusrPflDVG k.a.Abk.)

Artikel 8 Einschränkung eines Grundrechts



Durch Artikel 1 Nummer 2, 8 und 9 wird das Grundrecht der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes) eingeschränkt.

 
Anzeige