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Artikel 5 - Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Januar 2016 über Versicherungsvertrieb und zur Änderung weiterer Gesetze (VersVertrRÄndG k.a.Abk.)

Artikel 5 Änderung des Gesetzes zur Einrichtung einer Abschlussprüferaufsichtsstelle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle


Artikel 5 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 29. Juli 2017 APAEinrG § 1

In § 1 Absatz 6 Satz 3 des Gesetzes zur Einrichtung einer Abschlussprüferaufsichtsstelle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle vom 31. März 2016 (BGBl. I S. 518, 549) werden die Wörter „die Befähigung für eine Laufbahn des höheren Dienstes" durch die Wörter „das Wirtschaftsprüfungsexamen abgelegt oder eine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung" ersetzt.

 
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Zitierungen von Artikel 5 Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Januar 2016 über Versicherungsvertrieb und zur Änderung weiterer Gesetze

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5 VersVertrRÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VersVertrRÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 6 VersVertrRÄndG Inkrafttreten
... 34g, Nummer 8 § 34i und Nummer 9 § 34j, Artikel 2 Nummer 7 § 48b, die Artikel 4 und 5 treten am Tag nach der Verkündung in Kraft. Artikel 3 Nummer 10 tritt am 1. Juli 2018 in ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Artikel 219 11. ZustAnpV Änderung des Gesetzes zur Einrichtung einer Abschlussprüferaufsichtsstelle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
... für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle vom 31. März 2016 (BGBl. I S. 518, 549), das durch Artikel 5 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2789 ) geändert worden ist, wird jeweils das Wort „Innern" durch die Wörter ...