Eingangsformel - Gesetz zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPModG k.a.Abk.)

G. v. 20.07.2017 BGBl. I S. 2808, 2018 I 472; Geltung ab 29.07.2017, abweichend siehe Artikel 4
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Eingangsformel 1)



Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:


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1)
Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2011/92/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten in der Fassung der Richtlinie 2014/52/EU (ABl. L 124 vom 25.4.2014, S. 1), der Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (ABl. L 197 vom 21.7.2001, S. 30).



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