Zitierungen von § 18 KWKAusV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 18 KWKAusV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KWKAusV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 16 KWKAusV Entwertung von Zuschlägen (vom 01.01.2023)
... der Frist zur Aufnahme oder im Fall einer Modernisierung zur Wiederaufnahme des Dauerbetriebs nach § 18 Absatz 1 oder der Frist zur Zulassung der KWK-Anlage oder des innovativen KWK-Systems nach § 18 Absatz ... 18 Absatz 1 oder der Frist zur Zulassung der KWK-Anlage oder des innovativen KWK-Systems nach § 18 Absatz 2 erlischt, 2. soweit sie den Zuschlag nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz ... Verwaltungsverfahrensgesetz zurücknimmt oder widerruft, 2a. wenn der Zuschlag nach § 18 Absatz 3 wirksam zurückgegeben wurde, 3. wenn der Zuschlag durch Verbrauch der insgesamt ...
§ 27 KWKAusV Völkerrechtliche Vereinbarung (vom 01.01.2023)
... die Bekanntgabe der Zuschläge durch die ausschreibende Stelle, 16. abweichend von § 18 das Erlöschen der Zuschläge, insbesondere eine abweichende Frist zur Realisierung der ...
§ 29 KWKAusV Übergangsbestimmungen (vom 22.03.2023)
... den Ausschreibungen vor dem 1. März 2020 erteilt wurden, verlängern sich die Fristen in § 18 Absatz 1 und § 21 Absatz 1 und 2 Satz 1 um einen Zeitraum von jeweils sechs ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor
G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1237, 2023 I Nr. 87; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2479
Artikel 18 EEGAusbGuEnFG Änderung der KWK-Ausschreibungsverordnung
...  1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angabe zu § 18 wird wie folgt gefasst: „§ 18 Erlöschen und Rückgabe von ... geändert: a) Die Angabe zu § 18 wird wie folgt gefasst: „ § 18 Erlöschen und Rückgabe von Zuschlägen". b) Folgende Angabe wird ... Nummer 2 wird folgende Nummer 2a eingefügt: „2a. wenn der Zuschlag nach § 18 Absatz 3 wirksam zurückgegeben wurde,". b) In Nummer 4 Buchstabe b wird die Angabe ... durch die Angabe „500 Kilowatt" ersetzt. 7. § 18 wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift werden nach dem Wort ... den Ausschreibungen vor dem 1. März 2020 erteilt wurden, verlängern sich die Fristen in § 18 Absatz 1 und § 21 Absatz 1 und 2 Satz 1 um einen Zeitraum von jeweils sechs Kalendermonaten.  ... im Stromsektor vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1237) dürfen mit Ausnahme der Änderungen in § 18 erst nach der beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission und nur nach ...


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