Artikel 1 - Verordnung zu Ausschreibungen für KWK-Anlagen und innovative KWK-Systeme, zu den gemeinsamen Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen sowie zur Änderung weiterer Verordnungen (KWKAusVuaGemAVEV k.a.Abk.)

V. v. 10.08.2017 BGBl. I S. 3167 (Nr. 57); Geltung ab 18.08.2017
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Artikel 1 Verordnung zur Einführung von Ausschreibungen zur Ermittlung der Höhe der Zuschlagszahlungen für KWK-Anlagen und für innovative KWK-Systeme


Artikel 1 ändert mWv. 18. August 2017 KWKAusV

(gesamter Text siehe KWK-Ausschreibungsverordnung - KWKAusV)



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