Zitierungen von Artikel 3 Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 ÜbwRÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ÜbwRÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 17 ÜbwRÄndG Einschränkung eines Grundrechts
...  Artikel 3 Nummer 8 wird das Fernmeldegeheimnis (Artikel 10 des Grundgesetzes) ...
Artikel 18 ÜbwRÄndG Inkrafttreten (vom 17.12.2019)
... Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Artikel 3 Nummer 23 tritt am 1. Januar 2020 in ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Berichtigung des Gesetzes zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens
B. v. 01.11.2017 BGBl. I S. 3630
Berichtigung ÜbwRÄndGBer
... die Angabe „100c" durch die Angabe „100b" ersetzt." 2. Artikel 3 ist wie folgt zu ändern: a) In Nummer 11 ist § 100d Absatz 4 Satz 6 wie ...

Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren
G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2146
Artikel 6 JStrRAnpG Änderung des Gesetzes zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens
... vom 17. August 2017 (BGBl. I S. 3202, 3630) wird wie folgt geändert: 1. Artikel 3 Nummer 17 Buchstabe b wird aufgehoben. 2. Artikel 18 Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) ... wird aufgehoben. 2. Artikel 18 Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Artikel 3 Nummer 23 tritt am 1. Januar 2020 in ...

Zweites Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren und zur Änderung des Schöffenrechts
G. v. 27.08.2017 BGBl. I S. 3295
Artikel 1 2. VerfRBÄndG Änderung der Strafprozessordnung
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. April 1987 (BGBl. I S. 1074, 1319), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 17. August 2017 (BGBl. I S. 3202 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Dem § 58 Absatz 2 ...


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