Artikel 4 - Betriebsrentenstärkungsgesetz (BetrRSG k.a.Abk.)

Artikel 4 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch


Artikel 4 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2018 SGB V § 229

In § 229 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477, 2482), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 (BGBl. I S. 2757) geändert worden ist, wird der Punkt am Ende durch folgenden Halbsatz ersetzt:

 
„; außer Betracht bleiben Leistungen aus Altersvorsorgevermögen im Sinne des § 92 des Einkommensteuergesetzes."

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Zitierungen von Artikel 4 Betriebsrentenstärkungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 BetrRSG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BetrRSG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz
G. v. 28.11.2018 BGBl. I S. 2016
Artikel 6 RVLSG Folgeänderungen
... - (Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477, 2482), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17. August 2017 (BGBl. I S. 3214 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 47 Absatz 1 Satz ...


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