Artikel 17 - Betriebsrentenstärkungsgesetz (BetrRSG k.a.Abk.)

Artikel 17 Inkrafttreten; Außerkrafttreten


Artikel 17 ändert mWv. 1. Januar 2018 VAAufsG

(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der nachfolgenden Absätze am 1. Januar 2018 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Gesetz über die Beaufsichtigung der Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen und der Versorgungsanstalt der deutschen Kulturorchester vom 17. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2864, 2866), das zuletzt durch Artikel 178 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, außer Kraft.

(2) Artikel 1 Nummer 15 tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(3) Artikel 1 Nummer 10 und 16 tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2002 in Kraft.

(4) Artikel 14 Nummer 3 und 4 tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.



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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 23. August 2017.



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