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Artikel 3 - Zweites Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren und zur Änderung des Schöffenrechts (2. VerfRBÄndG k.a.Abk.)

Artikel 3 Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen


Artikel 3 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 5. September 2017 IRG § 83c, § 83d

Das Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1994 (BGBl. I S. 1537), das zuletzt durch Artikel 11 Absatz 21 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 (BGBl. I S. 2745) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 83c wie folgt gefasst:

§ 83c Verfahren und Fristen".

2.
§ 83c wird wie folgt geändert:

a)
Die Überschrift wird wie folgt gefasst:

§ 83c Verfahren und Fristen".

b)
Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 2 eingefügt:

„(2) Der Verfolgte ist unverzüglich über das Recht zu unterrichten, im ersuchenden Mitgliedstaat einen Rechtsbeistand zu benennen."

c)
Die bisherigen Absätze 2 bis 5 werden die Absätze 3 bis 6.

3.
In § 83d wird die Angabe „§ 83c Abs. 3" durch die Angabe „§ 83c Absatz 4" ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 3 Zweites Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren und zur Änderung des Schöffenrechts

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 2. VerfRBÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. VerfRBÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Eingangsformel 2. VerfRBÄndG 1)
... Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: --- 1) Die Artikel 1 bis 6 dieses Gesetzes dienen der Umsetzung der Richtlinie 2013/48/EU des Europäischen ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Strafverfahren sowie zur Anpassung datenschutzrechtlicher Bestimmungen an die Verordnung (EU) 2016/679
G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1724
Artikel 20 StV-DSAnpUG-EU Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1994 (BGBl. I S. 1537), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 27. August 2017 (BGBl. I S. 3295 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Die Inhaltsübersicht ...