Artikel 5 - Zweites Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren und zur Änderung des Schöffenrechts (2. VerfRBÄndG k.a.Abk.)

Artikel 5 Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten


Artikel 5 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 5. September 2017 OWiG § 55

In § 55 Absatz 2 Satz 2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 1987 (BGBl. I S. 602), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 17. August 2017 (BGBl. I S. 3202) geändert worden ist, wird die Angabe „§ 136 Abs. 1 Satz 3" durch die Wörter „§ 136 Absatz 1 Satz 3 bis 5" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 5 Zweites Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren und zur Änderung des Schöffenrechts

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5 2. VerfRBÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. VerfRBÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Eingangsformel 2. VerfRBÄndG 1)
... Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: --- 1) Die Artikel 1 bis 6 dieses Gesetzes dienen der Umsetzung der Richtlinie 2013/48/EU des Europäischen ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Anwesenheit in der Verhandlung
G. v. 17.12.2018 BGBl. I S. 2571
Artikel 3 StPOuaÄndG Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 1987 (BGBl. I S. 602), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 27. August 2017 (BGBl. I S. 3295 ) geändert worden ist, werden die Wörter „sowie die für die Einsicht in ...


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