Berichtigung des Netzentgeltmodernisierungsgesetzes (NetzEntgMoGBer k.a.Abk.)

B. v. 31.08.2017 BGBl. I S. 3343 (Nr. 60); Geltung ab 22.07.2017
Berichtigung
Schlussformel

Berichtigung


Berichtigung ändert mWv. 22. Juli 2017 NetzEntgMoG Artikel 1, EnWG § 120

Das Netzentgeltmodernisierungsgesetz vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2503) ist wie folgt zu berichtigen:

In Artikel 1 Nummer 19 ist in § 120 Absatz 5 jeweils die Angabe „2015" durch die Angabe „2016" zu ersetzen.

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Schlussformel



Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Im Auftrag Heiner Bruhn



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