interne Verweise
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung versicherungsrechtlicher Vorschriften
G. v. 24.04.2013 BGBl. I S. 932, 2584
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2118 im Hinblick auf die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht und zur Änderung anderer versicherungsrechtlicher Vorschriften
G. v. 11.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 119
Artikel 1 AuslPflVNOG Änderung des Pflichtversicherungsgesetzes ... Staatsangehörigen im Ausland entstehen, 1. wenn die Schäden nicht nach § 15 gegenüber der Entschädigungsstelle geltend gemacht werden können, 2. ... für Schäden aus Auslandsunfällen". 25. § 12a wird § 15 und wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: ... geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „ § 15 Leistungspflicht der Entschädigungsstelle". b) In Absatz 1 Satz 1 in dem ... nach § 12a" durch die Wörter „Entschädigungsstelle nach § 15 " und die Wörter „geht der Anspruch des Ersatzberechtigten gegen den Halter, den ... oder Teilnehmer zur Zeit der Entscheidung gehören." 30. Der bisherige § 15 wird § 31 und die Überschrift wird wie folgt gefasst: „§ 31 ...
Zweites Gesetz zur Änderung des Pflichtversicherungsgesetzes und anderer versicherungsrechtlicher Vorschriften
G. v. 10.12.2007 BGBl. I S. 2833; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 24.04.2013 BGBl. I S. 932
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