Zitierungen von § 1a Pflichtversicherungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1a PflVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PflVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 PflVG Versicherungspflicht (vom 17.04.2024)
... Halter eines Fahrzeugs im Sinne des § 1a Absatz 1 Nummer 1 , das seinen regelmäßigen Standort im Sinne des § 1a Absatz 1 Nummer 2 oder seinen ... im Sinne des § 1a Absatz 1 Nummer 1, das seinen regelmäßigen Standort im Sinne des § 1a Absatz 1 Nummer 2 oder seinen gewöhnlichen Standort im Sinne des § 1a Absatz 2 Satz 1 im Inland hat, ist ... im Sinne des § 1a Absatz 1 Nummer 2 oder seinen gewöhnlichen Standort im Sinne des § 1a Absatz 2 Satz 1 im Inland hat, ist verpflichtet, für sich, den Eigentümer und den Fahrer sowie weitere ... 4 bis 7 eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Gebrauch des Fahrzeugs im Sinne des § 1a Absatz 3 verursachten Personenschäden, Sachschäden oder sonstigen Vermögensschäden nach ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Auslandsfahrzeug-Pflichtversicherungsgesetz (AuslPflVG)
Artikel 2 G. v. 11.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 119, S. 19
§ 1 AuslPflVG Begriffsbestimmungen
... Sinne dieses Gesetzes bezeichnet 1. „Fahrzeug" jedes Fahrzeug im Sinne des § 1a Absatz 1 Nummer 1 des Pflichtversicherungsgesetzes ; 2. „Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums" die Mitgliedstaaten der ... Fahrzeug seinen gewöhnlichen Standort hat" den Staat, in dem das Fahrzeug im Sinne des § 1a Absatz 2 des Pflichtversicherungsgesetzes seinen gewöhnlichen Standort hat; 5. „Gebrauch eines Fahrzeugs" jeden ... 5. „Gebrauch eines Fahrzeugs" jeden Gebrauch eines Fahrzeugs im Sinne des § 1a Absatz 3 des Pflichtversicherungsgesetzes ; 6. „nationales Versicherungsbüro" ein nationales ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2118 im Hinblick auf die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht und zur Änderung anderer versicherungsrechtlicher Vorschriften
G. v. 11.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 119
Artikel 1 AuslPflVNOG Änderung des Pflichtversicherungsgesetzes
... 1 Pflichtversicherung". 2. § 1 wird durch die folgenden §§ 1 und 1a ersetzt: „§ 1 Versicherungspflicht Der Halter eines Fahrzeugs ... „§ 1 Versicherungspflicht Der Halter eines Fahrzeugs im Sinne des § 1a Absatz 1 Nummer 1 , das seinen regelmäßigen Standort im Sinne des § 1a Absatz 1 Nummer 2 oder seinen ... im Sinne des § 1a Absatz 1 Nummer 1, das seinen regelmäßigen Standort im Sinne des § 1a Absatz 1 Nummer 2 oder seinen gewöhnlichen Standort im Sinne des § 1a Absatz 2 Satz 1 im Inland hat, ist ... im Sinne des § 1a Absatz 1 Nummer 2 oder seinen gewöhnlichen Standort im Sinne des § 1a Absatz 2 Satz 1 im Inland hat, ist verpflichtet, für sich, den Eigentümer und den Fahrer sowie weitere ... 4 bis 7 eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Gebrauch des Fahrzeugs im Sinne des § 1a Absatz 3 verursachten Personenschäden, Sachschäden oder sonstigen Vermögensschäden nach ... nach den folgenden Vorschriften abzuschließen und aufrechtzuerhalten. § 1a Begriffsbestimmungen (1) Im Sinne dieses Gesetzes bezeichnet 1. ...


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