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Artikel 3a - Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten (EU/1143/2014-DG k.a.Abk.)

Artikel 3a Bekanntmachungserlaubnis



Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit kann den Wortlaut des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der vom 16. September 2017 an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.