Dritte Anordnung zur Änderung der Anordnung zur Übertragung disziplinarrechtlicher Zuständigkeiten und Befugnisse im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (3. BMVgBDGAnOÄndAnO k.a.Abk.)

A. v. 17.09.2017 BGBl. I S. 3430 (Nr. 63); Geltung ab 01.10.2017
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Eingangsformel
Artikel 1
Artikel 2
Schlussformel

Eingangsformel



Nach § 33 Absatz 5 des Bundesdisziplinargesetzes vom 9. Juli 2001 (BGBl. I S. 1510) ordnet das Bundesministerium der Verteidigung an:

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Artikel 1


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Oktober 2017 BMVgBDGAnO § 1

§ 1 der Anordnung zur Übertragung disziplinarrechtlicher Zuständigkeiten und Befugnisse im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung vom 7. Juni 2013 (BGBl. I S. 1596), die zuletzt durch Artikel 1 der Anordnung vom 14. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3068) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Nummer 3 wird wie folgt geändert:

a)
Nach Buchstabe c wird folgender Buchstabe d eingefügt:

„d)
des Bundesamtes für den Militärischen Abschirmdienst,".

b)
Die bisherigen Buchstaben d bis g werden die Buchstaben e bis h.

2.
Nach Nummer 6 wird folgende Nummer 7 eingefügt:

„7.
der Kommandeurin oder dem Kommandeur des Zentrums Innere Führung,".

3.
Die bisherigen Nummern 7 bis 11 werden die Nummern 8 bis 12.

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Artikel 2



Diese Anordnung tritt am 1. Oktober 2017 in Kraft.

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Schlussformel



Die Bundesministerin der Verteidigung

Ursula von der Leyen



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