Artikel 1 - IMIS-Zuständigkeitsverordnung (IMIS-ZustV)

V. v. 05.10.2017 BGBl. I S. 3536 (Nr. 67); Geltung ab 13.10.2017

Artikel 1 Verordnung über die Zuständigkeiten von Bundesbehörden im integrierten Mess- und Informationssystem für die Überwachung der Umweltradioaktivität nach dem Strahlenschutzgesetz


Artikel 1 ändert mWv. 13. Oktober 2017 IMIS-ZustV

(gesamter Text siehe IMIS-Zuständigkeitsverordnung - IMIS-ZustV)



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