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Erste Verordnung zur Änderung der Berufskraftfahrer-Ausbildungsverordnung (1. BKVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 16.10.2017 BGBl. I S. 3564 (Nr. 69); Geltung ab 24.10.2017

Eingangsformel



Auf Grund des § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes, der zuletzt durch Artikel 436 Nummer 1 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung:


Artikel 1 Änderung der Berufskraftfahrer-Ausbildungsverordnung


Artikel 1 ändert mWv. 24. Oktober 2017 BKV Anlage

Die Anlage der Berufskraftfahrer-Ausbildungsverordnung vom 19. April 2001 (BGBl. I S. 642) wird wie folgt geändert:

1.
In der laufenden Nummer 9 wird in Spalte 3 Buchstabe e wie folgt gefasst:

„e)
betriebliche Erfordernisse und Kundenwünsche in Einklang bringen, dabei Belange mobilitätseingeschränkter Fahrgäste, insbesondere von Menschen mit Behinderungen, berücksichtigen".

2.
In der laufenden Nummer 11 wird in Spalte 3 Buchstabe c wie folgt gefasst:

„c)
Straßenkarten, Straßenpläne sowie digitale Systeme anwenden".


Artikel 2 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 23. Oktober 2017.


Schlussformel



Die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie

In Vertretung Rainer Baake