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§§ 18 bis 21 - Raumordnungsgesetz (ROG)

Artikel 2 G. v. 18.08.1997 BGBl. I S. 2081, 2102; aufgehoben durch Artikel 9 G. v. 22.12.2008 BGBl. I S. 2986
Geltung ab 01.01.1998; FNA: 2301-1 Raumordnung
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§§ 18 bis 21 (aufgehoben)


§§ 18 bis 21 hat 1 frühere Fassung und wird in 1 Vorschrift zitiert






 

Frühere Fassungen von §§ 18 bis 21 ROG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 31.12.2008Artikel 9 Gesetz zur Neufassung des Raumordnungsgesetzes und zur Änderung anderer Vorschriften (GeROG)
vom 22.12.2008 BGBl. I S. 2986

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von §§ 18 bis 21 ROG

Sie sehen die Vorschriften, die auf §§ 18 bis 21 ROG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ROG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Neufassung des Raumordnungsgesetzes und zur Änderung anderer Vorschriften (GeROG)
G. v. 22.12.2008 BGBl. I S. 2986
Artikel 9 GeROG Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am 30. Juni 2009 außer Kraft. Abschnitt 3 (§§ 18 bis 21) des Raumordnungsgesetzes vom 18. August 1997 (BGBl. I S. 2081, 2102), zuletzt ...