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§ 16 - Pflanzentechnologie-Meisterprüfungsverordnung (PflanzentechMeistPrV)

V. v. 27.11.2017 BGBl. I S. 3815 (Nr. 76)
Geltung ab 08.12.2017; FNA: 806-22-4-6 Berufliche Bildung

§ 16 Fallstudie



(1) 1In der Fallstudie soll der Prüfling eine Situation der Mitarbeiterführung bearbeiten. 2Die Situation wird vom Prüfungsausschuss vorgegeben und muss sich auf die in § 12 Absatz 7 und 8 beschriebenen Kompetenzen beziehen.

(2) Der Prüfling soll die vorgegebene Situation analysieren, Handlungsoptionen entwickeln, diese schriftlich darlegen und in einem Fachgespräch erläutern.

(3) 1Für die Bearbeitung der Fallstudie stehen 120 Minuten zur Verfügung. 2Das Fachgespräch soll nicht länger als 30 Minuten dauern.

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Zitierungen von § 16 PflanzentechMeistPrV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 16 PflanzentechMeistPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PflanzentechMeistPrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 13 PflanzentechMeistPrV Struktur der Prüfung
...  (3) Die Prüfung im Abschnitt Mitarbeiterführung besteht aus einer Fallstudie ( § 16 ...
§ 17 PflanzentechMeistPrV Befreiung von Prüfungsleistungen
... nach den §§ 6 und 7, den §§ 10 und 11 sowie den §§ 14 bis 16 ist § 56 Absatz 2 des Berufsbildungsgesetzes entsprechend ...
§ 18 PflanzentechMeistPrV Bewertungen in den Prüfungen
... Leistung im Abschnitt „Berufsausbildung" nach Satz 1 und der Bewertung der Fallstudie ( § 16 ) nach folgender Formel zu bilden: Note des Prüfungsteils = ((Note des Abschnitts ...
§ 19 PflanzentechMeistPrV Bestehen der Meisterprüfung
... nach den §§ 6 und 7, den §§ 10 und 11 sowie den §§ 14 bis 16 mit „ungenügend" benotet worden ist oder 2. mehr als eine dieser ... nach den §§ 6 und 7, den §§ 10 und 11 sowie den §§ 14 bis 16 und 2. Befreiungen nach § 17, wobei jede Befreiung mit Ort, Datum und der ...
§ 21 PflanzentechMeistPrV Wiederholung der Meisterprüfung
... nach den §§ 6 und 7, den §§ 10 und 11 sowie den §§ 14 bis 16 zu befreien, wenn 1. die entsprechenden Leistungen in einer vorangegangenen ...