Wird durch eine Umwelteinwirkung, die von einer im Anhang
1 genannten Anlage ausgeht, jemand getötet, sein Körper oder seine Gesundheit verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Inhaber der Anlage verpflichtet, dem Geschädigten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
§ 2 UmweltHG Haftung für nichtbetriebene Anlagen ... begründen, so haftet der Inhaber der noch nicht fertiggestellten Anlage nach § 1. (2) Geht die Umwelteinwirkung von einer nicht mehr betriebenen Anlage aus und beruht ... der Anlage vor der Einstellung des Betriebs begründet haben, so haftet derjenige nach § 1 , der im Zeitpunkt der Einstellung des Betriebs Inhaber der Anlage ...