Die
Beitragsverfahrensverordnung vom
3. Mai 2006 (BGBl. I S. 1138), die zuletzt durch
Artikel 7 des Gesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2509) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- Die Angabe zum Fünften Abschnitt wird wie folgt gefasst:
„Fünfter Abschnitt Dateisystem der Arbeitgeber".
- 2.
- § 14 wird wie folgt geändert:
- a)
- Die Überschrift wird wie folgt gefasst:
„§ 14 Inhalt des Dateisystems".
- b)
- In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „Die bei der Deutschen Rentenversicherung Bund maschinell geführte Datei" durch die Wörter „Das bei der Deutschen Rentenversicherung Bund maschinell geführte Dateisystem" ersetzt.
- c)
- In den Absätzen 2 und 3 werden jeweils die Wörter „und genutzt" gestrichen.
G. v. 28.11.2018 BGBl. I S. 2016