Artikel 1 - Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Zuweisungen an das Sondervermögen „Versorgungsfonds der Bundesagentur für Arbeit" (3. VFBAZVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 13.12.2017 BGBl. I S. 3935 (Nr. 78); Geltung ab 01.01.2018
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Artikel 1 Änderung der Verordnung über die Zuweisungen an das Sondervermögen „Versorgungsfonds der Bundesagentur für Arbeit"


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2018 VFBAZV § 1, § 2

Die Verordnung über die Zuweisungen an das Sondervermögen „Versorgungsfonds der Bundesagentur für Arbeit" vom 12. Juni 2008 (BGBl. I S. 1004), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 9. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2006) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 1 wird die Angabe „§ 366a Abs. 2 Nr. 3" durch die Wörter „§ 366a Absatz 2 Nummer 1" und die Angabe „80 Prozent" durch die Angabe „96,6 Prozent" ersetzt.

2.
§ 2 wird wie folgt gefasst:

§ 2 Verrechnung

(1) Die Höhe der regelmäßigen Zuweisungen (Zahlungsbetrag) berechnet sich nach folgender Formel:

ZB = SBE x ZS + EBet - VA.

In dieser Formel bedeutet:

ZB: Zahlungsbetrag in Euro,

SBE: Summe der im Vorquartal gezahlten ruhegehaltfähigen Dienstbezüge und Entgelte in Euro,

ZS: zum Zahlungstermin (§ 3 Absatz 1) geltender Zuweisungssatz in Prozent,

EBet: im Vorquartal erzielte Einnahmen aus der Beteiligung anderer Dienstherren an den Versorgungsausgaben der Bundesagentur für Arbeit in Euro,

VA: Versorgungsausgaben im Vorquartal in Euro.

(2) Ergibt sich ein negativer Zahlungsbetrag, so ist er durch eine Zahlung aus dem Sondervermögen an die Bundesagentur für Arbeit auszugleichen."

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Zitierungen von Artikel 1 Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Zuweisungen an das Sondervermögen „Versorgungsfonds der Bundesagentur für Arbeit"

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 3. VFBAZVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 3. VFBAZVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Zuweisungen an das Sondervermögen „Versorgungsfonds der Bundesagentur für Arbeit"
V. v. 14.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 371
Artikel 1 4. VFBAZVÄndV Änderung der Verordnung über die Zuweisungen an das Sondervermögen „Versorgungsfonds der Bundesagentur für Arbeit"
... der Bundesagentur für Arbeit" vom 12. Juni 2008 (BGBl. I S. 1004), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Dezember 2017 (BGBl. I S. 3935 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 1 wird die Angabe ...


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