Artikel 1 - Verordnung über den Umgang mit Nährstoffen im Betrieb und zur Änderung weiterer Vorschriften (StoffBilVEV k.a.Abk.)

Artikel 1 Verordnung über den Umgang mit Nährstoffen im Betrieb und betriebliche Stoffstrombilanzen


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2018 StoffBilV

(gesamter Text siehe Stoffstrombilanzverordnung - StoffBilV)

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Zitierungen von Artikel 1 Verordnung über den Umgang mit Nährstoffen im Betrieb und zur Änderung weiterer Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 StoffBilVEV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StoffBilVEV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 3 StoffBilVEV Inkrafttreten
... Verordnung tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft. Artikel 1 dieser Verordnung tritt am 1. Januar 2018 in ...


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