Artikel 3 - Verordnung über den Umgang mit Nährstoffen im Betrieb und zur Änderung weiterer Vorschriften (StoffBilVEV k.a.Abk.)

Artikel 3 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Artikel 1 dieser Verordnung tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 22. Dezember 2017.



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