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Schlussformel - Achtzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (18. FinDAGKostVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 15.12.2017 BGBl. I S. 3960 (Nr. 79); Geltung ab 01.01.2018, abweichend siehe Artikel 2
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Schlussformel



Der Bundesminister für besondere Aufgaben

Mit der Wahrnehmung der Geschäfte des Bundesministers der Finanzen beauftragt

Peter Altmaier

 
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