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Schlussformel - Verordnung für eine Übergangsregelung zur Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs mit Bußgeldbehörden im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (ERVBMVIÜV k.a.Abk.)

V. v. 21.12.2017 BGBl. I S. 4032 (Nr. 80)
Geltung ab 01.01.2018 bis 01.01.2020; FNA: 454-1-6 Recht der Ordnungswidrigkeiten

Schlussformel



Der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft

Mit der Wahrnehmung der Geschäfte des Bundesministers für Verkehr und digitale Infrastruktur beauftragt

In Vertretung Michael Odenwald

 
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