Artikel 6 - Dritte Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung (3. EnergieStVuaÄndV k.a.Abk.)

V. v. 02.01.2018 BGBl. I S. 84, 126, 154 (Nr. 2); Geltung ab 01.01.2018, abweichend siehe Artikel 13
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Artikel 6 Weitere Änderung der Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung


Artikel 6 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 25. Mai 2018 EnSTransV § 8, § 13

Die Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung vom 4. Mai 2016 (BGBl. I S. 1158), die durch Artikel 5 dieser Verordnung geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 8 wie folgt gefasst:

§ 8 Verarbeitung der erhobenen Daten".

2.
§ 8 wird wie folgt geändert:

a)
Die Überschrift wird wie folgt gefasst:

§ 8 Verarbeitung der erhobenen Daten".

b)
In Absatz 1 werden die Wörter „und nutzen" gestrichen.

c)
In Absatz 2 werden die Wörter „und nutzen" gestrichen.

3.
§ 13 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 2 Satz 2 wird wie folgt gefasst:

„Der jeweils Verantwortliche, der die Daten erhoben hat, muss intern dokumentiert und zweifelsfrei feststellbar sein."

b)
Absatz 3 wird aufgehoben.

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Zitierungen von Artikel 6 Dritte Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 6 3. EnergieStVuaÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 3. EnergieStVuaÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 13 3. EnergieStVuaÄndV Inkrafttreten (vom 01.01.2018)
... Bundesministerium der Finanzen im Bundesgesetzblatt gesondert bekannt zu geben. *) (3) Artikel 6 tritt am 25. Mai 2018 in Kraft. (4) Die Artikel 7 bis 10 treten am 1. Januar 2019 in ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Neuregelung von Stromsteuerbefreiungen sowie zur Änderung energiesteuerrechtlicher Vorschriften
G. v. 22.06.2019 BGBl. I S. 856, 908
Artikel 6 StromStBefNG Änderung der Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung
... und Stromsteuer-Transparenzverordnung vom 4. Mai 2016 (BGBl. I S. 1158), die zuletzt durch Artikel 6 der Verordnung vom 2. Januar 2018 (BGBl. I S. 84 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Die Inhaltsübersicht ...


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