(1) Diese Verordnung tritt vorbehaltlich der Absätze 2 bis 4 mit Wirkung vom 1. Januar 2018 in Kraft.
(3)
Artikel 6 tritt am 25. Mai 2018 in Kraft.
---
- *)
- Anm. d. Red.: Gemäß B. v. 9. Januar 2018 (BGBl. I S. 126), wiederholt in B. v. 19. Januar 2018 (BGBl. I S. 154), traten die Änderungen mit Wirkung vom 1. Januar 2018 in Kraft.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Artikel 2 und 4 der Dritten Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
B. v. 19.01.2018 BGBl. I S. 154
Bekanntmachung 3. EnergieStVuaÄndVInkrB ... Artikel 13 Absatz 2 Satz 2 der Dritten Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung vom 2. Januar 2018 (BGBl. I S. 84) wird hiermit bekannt gemacht, dass die Artikel 2 und 4 der ... vorbezeichneten Verordnung mit Wirkung vom 1. Januar 2018 in Kraft getreten sind, nachdem die zu Artikel 13 Absatz 2 Satz 1 der Dritten Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung erforderliche Bekanntmachung am 19. Januar 2018 erfolgt ist (BGBl. I S. ...