Synopse aller Änderungen der Dritte Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung am 01.01.2018

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 1. Januar 2018 durch Bekanntmachung der 3. EnergieStVuaÄndVInkrB geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie der 3. EnergieStVuaÄndV.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.01.2018 geltenden Fassung
n.F. (neue Fassung)
in der am 01.01.2018 geltenden Fassung
durch B. v. 19.01.2018 BGBl. I S. 154
(heute geltende Fassung) 
(Textabschnitt unverändert)

Artikel 13 Inkrafttreten


(1) Diese Verordnung tritt vorbehaltlich der Absätze 2 bis 4 mit Wirkung vom 1. Januar 2018 in Kraft.

(2) Die Artikel 2 und 4 treten an dem Tag in Kraft, an dem die Artikel 2 und 4 des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes vom 27. August 2017 (BGBl. I S. 3299) in Kraft treten. Der Tag des Inkrafttretens ist vom Bundesministerium der Finanzen im Bundesgesetzblatt gesondert bekannt zu geben. *)

(3) Artikel 6 tritt am 25. Mai 2018 in Kraft.

(4) Die Artikel 7 bis 10 treten am 1. Januar 2019 in Kraft.

(Text alte Fassung)


---
*) Anm. d. Red.: Gemäß B. v. 9. Januar 2018 (BGBl. I S. 126) traten die Änderungen mit Wirkung vom 1. Januar 2018 in Kraft.

(Text neue Fassung)


---
*) Anm. d. Red.: Gemäß B. v. 9. Januar 2018 (BGBl. I S. 126), wiederholt in B. v. 19. Januar 2018 (BGBl. I S. 154), traten die Änderungen mit Wirkung vom 1. Januar 2018 in Kraft.




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