Bekanntmachung - Bekanntmachung über das Inkrafttreten von Artikel 17f Nummer 1 des Dritten Pflegestärkungsgesetzes (PSG IIIBek k.a.Abk.)

B. v. 09.01.2018 BGBl. I S. 126 (Nr. 3); Geltung ab 22.03.2018
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Bekanntmachung


Bekanntmachung ändert mWv. 20. Januar 2018 PSG III Artikel 18, 1. HeilprGDV

Nach Artikel 18 Absatz 4 Satz 2 des Dritten Pflegestärkungsgesetzes vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3191) wird hiermit bekannt gemacht, dass Artikel 17f Nummer 1 des Gesetzes gemäß Artikel 18 Absatz 4 Satz 1 des Gesetzes drei Monate nach der am 22. Dezember 2017 erfolgten Bekanntmachung der Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärtern (BAnz AT 22.12.2017 B5) am 22. März 2018 in Kraft tritt.



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