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Synopse aller Änderungen der UERV am 01.10.2021

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 1. Oktober 2021 durch Artikel 2 der BMUBGebVEV geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie der UERV.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

UERV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.10.2021 geltenden Fassung
UERV n.F. (neue Fassung)
in der am 01.10.2021 geltenden Fassung
durch Artikel 2 V. v. 30.06.2021 BGBl. I S. 2334

Gliederung

(Textabschnitt unverändert)

Eingangsformel 1,2)
Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
    § 1 Anwendungsbereich
    § 2 Begriffsbestimmungen
Teil 2 Anrechnung und Ermittlung von Upstream-Emissionsminderungen
    § 3 Anrechenbarkeit von Upstream-Emissionsminderungen
    § 4 Nachweis durch den Verpflichteten
    § 5 Anrechnungszeitraum
    § 6 Ermittlung der Upstream-Emissionsminderung
Teil 3 Projekttätigkeiten, Nachweise
    Abschnitt 1 Antragsstellung, Zustimmung, Sicherheitsleistung
       § 7 Antrag auf Zustimmung
       § 8 Projektdokumentation
       § 9 Überwachungsplan
       § 10 Erteilung der Zustimmung
       § 11 Versagung der Zustimmung
       § 12 Inhalt der Zustimmung
       § 13 Veröffentlichung nach Erteilung der Zustimmung
       § 14 Sicherheitsleistung
    Abschnitt 2 Durchführung, Überwachung
       § 15 Mitteilung und Veröffentlichung des Anrechnungszeitraums
       § 16 Überwachung, Berichterstattung
       § 17 Abweichungen von der Projektdokumentation
       § 18 Überwachungsbericht, Überwachungszeitraum
    Abschnitt 3 UER-Nachweise, UER-Register
       Unterabschnitt 1 UER-Nachweise
          § 19 Ausstellung von UER-Nachweisen
          § 20 Inhalt von UER-Nachweisen
          § 21 UER-Nachweise für Kyoto-Projekttätigkeiten
          § 22 Stückelung und Verbindung von UER-Nachweisen
          § 23 Übertragung von UER-Nachweisen
          § 24 Unrichtige UER-Nachweise
          § 25 Freigabe der Sicherheitsleistung
       Unterabschnitt 2 UER-Register, Konten
          § 26 Zugang zum UER-Register, Kontoeröffnung
          § 27 Nutzungsbedingungen
          § 28 Entwertungskonto
          § 29 Ausbuchungskonto
          § 30 Kontobevollmächtigte
          § 31 Kontosperrung
    Abschnitt 4 Validierungs- und Verifizierungsstellen
       Unterabschnitt 1 Registrierung
          § 32 Antrag auf Registrierung
          § 33 Vornahme der Registrierung
          § 34 Inhalt der Registrierung
          § 35 Erlöschen der Registrierung
          § 36 Widerruf und Rücknahme der Registrierung
       Unterabschnitt 2 Aufgaben
          § 37 Allgemeine Anforderungen an Validierungs- und Verifizierungsstellen
          § 38 Spezifische Aufgaben der Validierungsstellen
          § 39 Spezifische Aufgaben der Verifizierungsstellen
          § 40 Validierungsbericht
          § 41 Verifizierungsbericht
          § 42 Verifizierungszeitraum
          § 43 Veröffentlichung des Verifizierungsberichtes
    Abschnitt 5 Kontrollen und Anordnungen
       § 44 Kontrollen
       § 45 Anordnungen
Teil 4 DIN-Normen, behördliches Verfahren, Datenübermittlung, Berichtspflichten
    § 46 Zugänglichkeit der DIN-Normen
    § 47 Behördliches Verfahren
(Text alte Fassung) nächste Änderung

    § 48 Erhebung von Gebühren und Auslagen
(Text neue Fassung)

    § 48 (aufgehoben)
    § 49 Aufbewahrung von Unterlagen, Umgang mit Informationen
    § 50 Datenübermittlung
    § 51 Bericht
Teil 5 Schlussbestimmungen
    § 52 Inkrafttreten
    Schlussformel
vorherige Änderung nächste Änderung

    Anlage 1 (zu § 48) Gebührenverzeichnis


    Anlage 1 (aufgehoben)
vorherige Änderung nächste Änderung

§ 48 Erhebung von Gebühren und Auslagen




§ 48 (aufgehoben)


vorherige Änderung nächste Änderung

(1) Das Umweltbundesamt erhebt für Amtshandlungen nach dieser Verordnung Gebühren nach dem Gebührenverzeichnis in Anlage 1.

(2) § 10 Absatz 2 bis 5 des Bundesgebührengesetzes ist anzuwenden.



 
vorherige Änderung nächste Änderung

Anlage 1 (zu § 48) Gebührenverzeichnis




Anlage 1 (aufgehoben)


vorherige Änderung


Nr. | Gebührentatbestand | Gebührenrahmen
in Euro

1 | UER-Registerkonto |

1.1 | Eröffnung eines Kontos für den Zugang zum
UER-Register | 170

1.2 | Änderung des Projektträgers | 100

1.3 | Bearbeitung von Umfirmierungen | 55

1.4 | Änderung von Kontobevollmächtigten | 65

2 | Erteilung der Zustimmung | 900 bis 2.000

3 | Registrierung von Validierungs- und Verifizierungsstellen | 160

4 | Überprüfung des Verifizierungsberichts für Projekttätig-
keiten | 250 bis 1.900

5 | Kontrollen nach § 44 | 250 bis 1.600